Die wichtigsten Punkte für Soldaten
Diese Themen greifen ineinander. Ich prüfe sie gemeinsam, statt einzelne Verträge isoliert zu verkaufen.
Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
Aktive Soldaten erhalten grundsätzlich unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Sie ist jedoch zeitlich an das aktive Dienstverhältnis gebunden und umfasst nicht automatisch Familienangehörige. Je nach Anspruch können bei höherwertigem Zahnersatz, Sehhilfen oder privaten Auslandsreisen zusätzliche Lösungen sinnvoll sein.
Pflegepflichtversicherung
Die Pflegepflichtversicherung bleibt trotz truppenärztlicher Versorgung ein eigenes Thema. Insbesondere mit der Ernennung zum Soldaten auf Zeit muss ein lückenloser Schutz sichergestellt werden. Ob gesetzliche oder private Pflegepflicht besser passt, hängt von der individuellen Situation ab.
Anwartschaft auf die private Krankenversicherung
Eine Anwartschaft kann den heutigen Gesundheitszustand für einen späteren Eintritt in die private Krankenversicherung sichern. Sie ist besonders wichtig, weil die truppenärztliche Versorgung mit dem Ausscheiden endet und eine spätere Erkrankung den Zugang sonst verteuern oder erschweren kann.
Krankenversicherung nach dem Ausscheiden
Berufssoldaten erhalten im Ruhestand grundsätzlich Beihilfe und benötigen eine passende Restkostenversicherung. Ehemalige SaZ müssen ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung neu ordnen; während des Bezugs von Übergangsgebührnissen gelten besondere gesetzliche Zuschussregeln. Auch die Absicherung von Ehepartnern und Kindern gehört in die Planung.
Dienstunfähigkeit und Versorgungslücke
Ein vorzeitiges Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit kann erhebliche Einkommens- und Versorgungslücken verursachen. Die Folgen unterscheiden sich bei SaZ und Berufssoldaten deutlich. Deshalb müssen Definition, Laufzeit, Nachversicherungsmöglichkeiten und Höhe der privaten Absicherung zum Status und zur Restdienstzeit passen.
Dienstunfall und gesundheitliche Schädigungsfolgen
Bei anerkannten Schädigungsfolgen können gesetzliche Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsrecht greifen. Trotzdem können Einkommens-, Invaliditäts- oder Folgekosten verbleiben. Dienstunfähigkeits- und Unfallabsicherung sollten deshalb mit den bestehenden Ansprüchen abgestimmt werden.
Diensthaftpflicht und Regress
Nach § 24 Soldatengesetz können Soldaten bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung gegenüber dem Dienstherrn haften. Eine geeignete Diensthaftpflicht prüft Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz) und übernimmt versicherte Schäden. Sinnvoll ist die Abstimmung mit der Privathaftpflicht.
Übergangsgebührnisse, Übergangsbeihilfe und Nachversicherung
Für SaZ ist das Dienstzeitende ein eigener Planungspunkt. Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe richten sich nach der gesetzlichen Grundlage und der geleisteten Dienstzeit. Zusätzlich müssen Krankenversicherung, beruflicher Neustart, Rentennachversicherung und private Altersvorsorge zusammen betrachtet werden.
Unfall, Altersvorsorge, Familie und Auslandseinsatz
Eine weltweit geltende Unfallversicherung kann private und dienstnahe Risiken ergänzen. Die Altersvorsorge sollte mögliche Versorgungslücken berücksichtigen. Vor einer Kommandierung oder einem Auslandseinsatz ist rechtzeitige Prüfung besonders wichtig; nach erteiltem Marschbefehl können Neuabschlüsse schwieriger werden. Für Angehörige sind eigener Kranken- und Haftpflichtschutz zu prüfen.
Privathaftpflicht, Hausrat und Wohneigentum
Neben dem soldatenspezifischen Schutz bleibt die private Grundabsicherung wichtig. Eine eigene Privathaftpflicht ist für SaZ regelmäßig unverzichtbar; bei eigener Wohnung kommt Hausrat hinzu. Eigentümer sollten außerdem Wohngebäude- und Elementarschutz prüfen. Bestehende Familienverträge werden vor einem Neuabschluss auf Mitversicherung kontrolliert.
Bereits bestehender Schutz über den Deutschen BundeswehrVerband
Mitglieder können je nach Mitgliedschaft und Rahmenvertrag bereits Leistungen erhalten, zum Beispiel eine obligatorische Diensthaftpflicht. Ich prüfe den vorhandenen Umfang, mögliche Ausschlüsse und Versicherungssummen, bevor zusätzlicher Schutz vereinbart wird – damit weder Lücken noch unnötige Doppelversicherungen entstehen.