Starkregen, Rückstau, Hochwasser: Wann zahlt welche Versicherung?

Ratgeber · Wohnen & Elementarschäden · Lesezeit ca. 4 Minuten

Vollgelaufene Keller nach einem Sommergewitter gehören inzwischen auch im Landkreis Harburg zu den häufigeren Schadenbildern – und zwar keineswegs nur in Flussnähe. Die entscheidende Frage stellt sich dann sofort: Welche Versicherung ist eigentlich zuständig? Die Antwort überrascht viele, denn ohne den richtigen Baustein ist genau dieser Schaden oft gar nicht versichert.

Drei Policen, drei Zuständigkeiten

Bei Wetterschäden hilft eine einfache Sortierung: Entscheidend ist, was beschädigt wurde – und wodurch.

Was ist beschädigt?Zuständige Versicherung
Haus, Dach, Fassade, fest verbaute TeileWohngebäudeversicherung
Möbel, Waschmaschine, Vorräte – alles BeweglicheHausratversicherung
Das Auto vor der TürTeilkasko der Kfz-Versicherung

So weit, so übersichtlich. Der Haken liegt im „wodurch“: Sturm und Hagel sind in Wohngebäude- und Hausratversicherung standardmäßig enthalten (Sturm meist ab Windstärke 8). Überschwemmung, Starkregen und Rückstau dagegen nicht – dafür braucht es in beiden Verträgen den Zusatzbaustein Elementarschäden.

Was der Elementarbaustein abdeckt

  • Überschwemmung durch Ausuferung von Gewässern oder Witterungsniederschläge – also auch der Starkregen, der über den Garten ins Haus läuft.
  • Rückstau, wenn Wasser aus der Kanalisation durch Abflüsse ins Gebäude drückt.
  • Dazu je nach Tarif: Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Vulkanausbruch.

Wichtig zu wissen: Der Baustein muss in beiden Verträgen enthalten sein, wenn Gebäude und Hausrat geschützt sein sollen. Wer nur die Gebäudeversicherung erweitert, bekommt zwar den durchnässten Estrich bezahlt – nicht aber die neue Waschmaschine im Keller.

Der Rückstau-Klassiker: die Klappe im Keller

Viele Elementar-Tarife knüpfen den Rückstauschutz an eine Obliegenheit: Eine funktionsfähige Rückstausicherung muss vorhanden und gewartet sein. Fehlt sie, kann die Entschädigung gekürzt werden. Wer Wohnraum, Heizung oder teure Technik im Keller hat, sollte deshalb beides prüfen – den Baustein im Vertrag und die Klappe im Abfluss.

Und das Auto?

Überschwemmungs- und Hagelschäden am Fahrzeug übernimmt die Teilkasko – ohne Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Ein Punkt ist aber heikel: Wer durch eine erkennbar überflutete Straße fährt und sich dabei den Motor ruiniert, riskiert eine Kürzung. Bei Unwetterwarnung gilt: Auto möglichst raus aus der Senke und nicht durchs Wasser fahren.

Was tun, wenn es passiert ist?

  1. Sicherheit zuerst: Bei Wasser im Keller keine stromführenden Räume betreten, Strom ggf. abschalten (lassen).
  2. Dokumentieren: Fotos und Videos vom Wasserstand und allen beschädigten Sachen, bevor aufgeräumt wird.
  3. Schaden mindern: Wasser abpumpen, Wertsachen sichern – aber nichts Beschädigtes wegwerfen, bis der Versicherer zugestimmt hat.
  4. Melden: Am einfachsten über mein Schadenformular – ich übernehme die Meldung beim Versicherer und begleite die Regulierung.
Tipp: Ob Ihre Verträge den Elementarbaustein enthalten, steht im Versicherungsschein – oft reicht ein Blick auf die Seite mit den versicherten Gefahren. Auf Wunsch prüfe ich das für Sie und zeige Ihnen, was eine Nachrüstung kosten würde. Maßgeblich für den Schutz ist immer der eigene Versicherungsschein.

Verträge prüfen lassen

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung; welche Leistungen versichert sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Stand: August 2026.

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