Wohngebäudeversicherung
Der Schutz fürs Haus selbst: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel – erweiterbar um Elementarschäden wie Überschwemmung und Rückstau. Für Eigentümer praktisch unverzichtbar, für Kreditgeber meist Pflicht.
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Welche Gefahren deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Klassisch sind es drei: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind erst mit dem Elementarbaustein versichert – der ist angesichts zunehmender Wetterextreme fast immer eine Überlegung wert.
Was bedeutet „gleitender Neuwert“?
Die Versicherungssumme wird über den sogenannten Wert 1914 an die Baupreisentwicklung gekoppelt: Der jährliche Anpassungsfaktor folgt dem Baupreisindex und dem Tariflohnindex der Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamts. Steigen die Baukosten, wächst der Schutz automatisch mit – im Totalschadenfall wird zum heutigen Neubauwert entschädigt.
Ist Rückstau nach Starkregen mitversichert?
Nur im Elementarbaustein – und dort oft mit der Obliegenheit, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist. Wer im Keller Wohnraum oder Technik hat, sollte beides prüfen: den Baustein im Vertrag und die Klappe im Keller.
Gehört die Photovoltaikanlage in die Gebäudeversicherung?
Manche Tarife nehmen sie mit auf, oft aber ohne Ertragsausfall und Bedienungsfehler. Je nach Anlage kann eine eigene Photovoltaikversicherung die bessere Lösung sein – ich vergleiche beide Wege für Sie.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.