Wintersportversicherung
Auf der Piste kommen mehrere Risiken zusammen, die im normalen Urlaub keine Rolle spielen. Bei einem Zusammenstoß wird geprüft, wer sich an die anerkannten Verhaltensregeln für Skifahrer gehalten hat – Gerichte ziehen diese Regeln regelmäßig heran, wenn es um die Haftung geht. Dazu kommen teure Ausrüstung, hohe Bergungskosten und der Umstand, dass die Behandlung im Ausland stattfindet.
Häufige Fragen zur Wintersportversicherung
Deckt meine Privathaftpflicht einen Pistenunfall ab?
Ja, Skifahren gilt als normale Freizeitbetätigung und ist in der Privathaftpflicht eingeschlossen, im Ausland im Rahmen der vereinbarten Fristen. Wichtig ist eine ausreichend hohe Deckungssumme, weil bei schweren Personenschäden Rentenzahlungen im Raum stehen.
Wer zahlt die Bergung mit dem Hubschrauber?
Nicht die gesetzliche Krankenkasse. Bergungskosten müssen über eine Unfall-, Reise- oder Auslandskrankenversicherung abgedeckt sein, sonst trägt sie der Verunglückte selbst. In den Alpenländern wird direkt abgerechnet.
Sind Ski und Snowboard versichert?
Eigene Ausrüstung fällt unter die Reisegepäckdeckung, meist mit Einschränkungen während der Benutzung. Für Leihmaterial haften Sie gegenüber dem Verleiher – dafür ist der Baustein Mietsachschäden oder eine eigene Absicherung nötig.
Was gilt abseits der Piste?
Fahrten im freien Gelände sind bei einigen Tarifen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt gedeckt, besonders bei Missachtung von Sperrungen. Wer abseits fährt, sollte diesen Punkt ausdrücklich klären lassen.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.