Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen ist der sichtbare Nachweis, dass für ein zulassungsfreies Kleinfahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Es gilt nicht für ein Kalenderjahr, sondern für das Verkehrsjahr, das am 1. März beginnt und Ende Februar endet; die Schriftfarbe wechselt jährlich (§§ 52, 53 FZV). Sie bekommen es direkt beim Versicherer, ohne den Weg über die Zulassungsstelle.
Häufige Fragen zur Versicherungskennzeichen
Wann muss das Kennzeichen gewechselt werden?
Zum 1. März jeden Jahres. Das alte Schild verliert dann seine Gültigkeit, unabhängig davon, wann Sie es erworben haben. Wer erst später im Jahr einsteigt, zahlt anteilig weniger.
Welche Fahrzeuge brauchen eines?
Mofas, Kleinkrafträder bis 45 km/h, S-Pedelecs, motorisierte Krankenfahrstühle und einige Leichtfahrzeuge. E-Scooter erhalten statt des Schildes eine Klebeplakette, die dieselbe Funktion hat.
Kann ich unterjährig wechseln?
Der Vertrag läuft bis zum Ende des Verkehrsjahres und endet dann automatisch, ohne Kündigung. Ein Wechsel mitten im Jahr ist unüblich, aber zum Stichtag steht Ihnen der ganze Markt offen.
Was ist bei Verlust des Schildes?
Melden Sie es dem Versicherer, der ein Ersatzschild ausstellt. Fahren ohne angebrachtes Kennzeichen ist auch dann nicht zulässig, wenn der Vertrag besteht – der Nachweis muss am Fahrzeug sichtbar sein.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.