Privatkunden · Versicherungssparte

Sterbegeldversicherung

Seit 2004 zahlt die gesetzliche Krankenkasse kein Sterbegeld mehr. Die Kosten einer Bestattung – Sarg oder Urne, Grabstelle, Trauerfeier, Grabstein – tragen die Angehörigen, und zwar meist innerhalb weniger Wochen. Eine Sterbegeldversicherung stellt dafür eine feste Summe bereit, die zweckgebunden oder frei verwendbar ausgezahlt wird.

Gut zu wissen: Wer die Summe ohnehin verfügbar hat, braucht diesen Vertrag nicht – ein Sparbuch tut es auch. Sinnvoll ist er, wenn im Todesfall schnell Geld fließen soll, ohne dass ein Konto gesperrt ist oder eine Erbengemeinschaft entscheiden muss. Das ist der eigentliche Vorteil.
Aus der Praxis: Nach einem Todesfall wird das Konto der verstorbenen Person gesperrt, bis der Erbnachweis vorliegt. Das Bestattungsunternehmen stellt seine Rechnung trotzdem kurzfristig. Die Angehörigen strecken den Betrag vor – oder greifen auf eine Versicherungsleistung zurück, die zügig ausgezahlt wird.

Häufige Fragen zur Sterbegeldversicherung

Gibt es eine Wartezeit?

Meist ja, häufig zwischen einem und drei Jahren. Verstirbt die versicherte Person vorher durch Krankheit, werden in der Regel nur die eingezahlten Beiträge erstattet; bei Unfalltod zahlen viele Verträge sofort die volle Summe.

Werden Gesundheitsfragen gestellt?

Es gibt Tarife mit und ohne. Verträge ohne Gesundheitsprüfung haben dafür längere Wartezeiten. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Gesundheitszustand beim Abschluss ab.

Zahle ich am Ende mehr ein, als ausgezahlt wird?

Das kann bei sehr langer Laufzeit passieren, je nach Eintrittsalter und Tarif. Viele Verträge sehen eine Beitragsfreistellung ab einem bestimmten Alter vor. Diese Rechnung sollte man vor dem Abschluss einmal aufmachen – ich mache sie gern mit Ihnen.

Wer bekommt das Geld ausgezahlt?

Die von Ihnen benannte bezugsberechtigte Person, unabhängig vom Erbschein. Genau das beschleunigt die Auszahlung. Prüfen Sie die Benennung von Zeit zu Zeit, damit sie noch zu Ihrer Familiensituation passt.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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