Privatkunden · Versicherungssparte

Reiserücktrittsversicherung

Diese Versicherung greift, bevor die Reise überhaupt beginnt. Wenn Sie kurzfristig absagen müssen, verlangt der Veranstalter je nach Zeitpunkt einen großen Teil des Reisepreises als Stornogebühr – bei kurzfristiger Absage oft nahezu den vollen Betrag. Ersetzt werden diese Stornokosten, wenn ein im Vertrag genannter Grund vorliegt.

Gut zu wissen: Die Liste der anerkannten Rücktrittsgründe ist das eigentliche Produkt. Unerwartete schwere Erkrankung steht überall drin, aber ob auch Jobverlust, Schwangerschaft, Nichtbestehen einer Prüfung oder ein Schaden am eigenen Haus dazugehören, unterscheidet sich deutlich. Ich vergleiche diese Listen, nicht nur die Beiträge.
Aus der Praxis: Zwei Wochen vor der gebuchten Familienreise bricht sich das Kind beim Fußball das Bein. Der Veranstalter berechnet zu diesem Zeitpunkt bereits einen erheblichen Anteil des Reisepreises. Wichtig ist dann, sofort zu stornieren – wer wartet und hofft, erhöht die Gebühr und riskiert die Erstattung.

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Buchung, bei kurzfristigen Buchungen sofort. Wer zu spät abschließt, hat oft eine Wartezeit oder keinen Schutz. Das ist der häufigste Grund, warum eine Erstattung abgelehnt wird.

Zählt eine Erkrankung, die ich schon hatte?

Bestehende Erkrankungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, eine unerwartete Verschlechterung kann aber anerkannt werden. Versicherer verlangen dafür ein ärztliches Attest, das genau diesen Punkt bestätigt. Lassen Sie das Attest gleich beim Behandlungstermin ausstellen.

Mit oder ohne Selbstbehalt?

Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr, ersparen Ihnen im Fall aber die Beteiligung, die üblicherweise bei einem Fünftel der Stornokosten liegt. Bei einer teuren Reise rechnet sich der Verzicht auf den Selbstbehalt oft schon beim ersten Schaden.

Sind Mitreisende automatisch mitversichert?

Nur, wenn sie im Vertrag stehen. Es gibt Einzel-, Paar- und Familientarife; bei Reisen mit Freunden ist meist jede Buchung einzeln zu versichern. Prüfen Sie, ob der Tarif greift, wenn nur eine Person absagen muss und die anderen mitreisen würden.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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