Reiserücktrittsversicherung
Diese Versicherung greift, bevor die Reise überhaupt beginnt. Wenn Sie kurzfristig absagen müssen, verlangt der Veranstalter je nach Zeitpunkt einen großen Teil des Reisepreises als Stornogebühr – bei kurzfristiger Absage oft nahezu den vollen Betrag. Ersetzt werden diese Stornokosten, wenn ein im Vertrag genannter Grund vorliegt.
Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Buchung, bei kurzfristigen Buchungen sofort. Wer zu spät abschließt, hat oft eine Wartezeit oder keinen Schutz. Das ist der häufigste Grund, warum eine Erstattung abgelehnt wird.
Zählt eine Erkrankung, die ich schon hatte?
Bestehende Erkrankungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, eine unerwartete Verschlechterung kann aber anerkannt werden. Versicherer verlangen dafür ein ärztliches Attest, das genau diesen Punkt bestätigt. Lassen Sie das Attest gleich beim Behandlungstermin ausstellen.
Mit oder ohne Selbstbehalt?
Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr, ersparen Ihnen im Fall aber die Beteiligung, die üblicherweise bei einem Fünftel der Stornokosten liegt. Bei einer teuren Reise rechnet sich der Verzicht auf den Selbstbehalt oft schon beim ersten Schaden.
Sind Mitreisende automatisch mitversichert?
Nur, wenn sie im Vertrag stehen. Es gibt Einzel-, Paar- und Familientarife; bei Reisen mit Freunden ist meist jede Buchung einzeln zu versichern. Prüfen Sie, ob der Tarif greift, wenn nur eine Person absagen muss und die anderen mitreisen würden.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.