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Moped-, Roller- & E-Scooter-Versicherung

Kleinkrafträder, Mofas und Elektrokleinstfahrzeuge brauchen keine Zulassung, aber eine Haftpflichtversicherung – nachgewiesen durch das Versicherungskennzeichen beziehungsweise die Klebeplakette beim Scooter. Das Pflichtversicherungsgesetz verbietet ausdrücklich, ein Fahrzeug ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung zu gebrauchen (§ 6 PflVG). Der Umfang entspricht der Kfz-Haftpflicht: Schäden, die Sie anderen zufügen.

Gut zu wissen: Die drei Fahrzeugarten werden oft in einen Topf geworfen, unterscheiden sich aber bei Fahrerlaubnis, Höchstgeschwindigkeit und zulässigen Wegen erheblich. Sagen Sie mir, was genau Sie fahren, dann ordne ich es richtig ein – Fehler dabei kosten im Schadenfall den Schutz.
Aus der Praxis: Ein E-Scooter wird auf dem Gehweg gefahren und streift eine Fußgängerin, die stürzt. Die Haftpflicht reguliert den Personenschaden. Weil auf dem Gehweg aber gar nicht gefahren werden darf, drohen daneben ein Bußgeld und Ärger mit dem Versicherer – gefahren wird auf Radweg oder Straße.

Häufige Fragen zur Versicherung für Moped, Roller und E-Scooter

Welche Fahrerlaubnis brauche ich?

Für das Mofa bis 25 km/h genügt die Prüfbescheinigung, für Roller bis 45 km/h die Klasse AM, die in der Autofahrerlaubnis enthalten ist. E-Scooter dürfen ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.

Gilt die Promillegrenze auch für den E-Scooter?

Ja, er ist ein Kraftfahrzeug. Es gelten dieselben Grenzen wie beim Auto, einschließlich der Folgen für die Fahrerlaubnis. Das überrascht viele und ist der häufigste Anlass für Ärger nach Feiern.

Ist Kasko möglich?

Ja, Teilkasko ist für Roller und Scooter verbreitet und deckt vor allem Diebstahl – bei Zweirädern ein reales Risiko. Vollkasko wird selten angeboten und lohnt meist nur bei neuen, teuren Fahrzeugen.

Was passiert ohne gültiges Kennzeichen?

Der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes verboten und strafbewehrt. Kommt es zum Unfall, ist der Schaden des Geschädigten zwar über einen Entschädigungsfonds abgesichert, für den Fahrer wird die Sache aber teuer. Was das im Einzelfall bedeutet, sollten Sie mit einem Anwalt klären.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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