Moped-, Roller- & E-Scooter-Versicherung
Kleinkrafträder, Mofas und Elektrokleinstfahrzeuge brauchen keine Zulassung, aber eine Haftpflichtversicherung – nachgewiesen durch das Versicherungskennzeichen beziehungsweise die Klebeplakette beim Scooter. Das Pflichtversicherungsgesetz verbietet ausdrücklich, ein Fahrzeug ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung zu gebrauchen (§ 6 PflVG). Der Umfang entspricht der Kfz-Haftpflicht: Schäden, die Sie anderen zufügen.
Häufige Fragen zur Versicherung für Moped, Roller und E-Scooter
Welche Fahrerlaubnis brauche ich?
Für das Mofa bis 25 km/h genügt die Prüfbescheinigung, für Roller bis 45 km/h die Klasse AM, die in der Autofahrerlaubnis enthalten ist. E-Scooter dürfen ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
Gilt die Promillegrenze auch für den E-Scooter?
Ja, er ist ein Kraftfahrzeug. Es gelten dieselben Grenzen wie beim Auto, einschließlich der Folgen für die Fahrerlaubnis. Das überrascht viele und ist der häufigste Anlass für Ärger nach Feiern.
Ist Kasko möglich?
Ja, Teilkasko ist für Roller und Scooter verbreitet und deckt vor allem Diebstahl – bei Zweirädern ein reales Risiko. Vollkasko wird selten angeboten und lohnt meist nur bei neuen, teuren Fahrzeugen.
Was passiert ohne gültiges Kennzeichen?
Der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes verboten und strafbewehrt. Kommt es zum Unfall, ist der Schaden des Geschädigten zwar über einen Entschädigungsfonds abgesichert, für den Fahrer wird die Sache aber teuer. Was das im Einzelfall bedeutet, sollten Sie mit einem Anwalt klären.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.