Mietkautionsversicherung
Statt bis zu drei Nettokaltmieten auf ein Kautionskonto zu legen, stellt eine Kautionsversicherung dem Vermieter eine Bürgschaft. Das Geld bleibt bei Ihnen, Sie zahlen dafür einen laufenden Jahresbeitrag. Das ist keine Ersparnis, sondern eine Frage der Liquidität – gerade beim Umzug, wenn die alte Kaution noch nicht zurück ist.
Häufige Fragen zur Mietkautionsversicherung
Muss der Vermieter die Bürgschaft akzeptieren?
Nein. Der Mietvertrag bestimmt die Form der Sicherheit; ein Anspruch auf eine Bürgschaft statt Barkaution besteht nicht. Klären Sie das vor Abschluss mit dem Vermieter, sonst zahlen Sie für etwas Unbrauchbares.
Was passiert, wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt?
Der Versicherer zahlt zunächst an den Vermieter und holt sich den Betrag anschließend bei Ihnen zurück. Die Bürgschaft ersetzt also nicht Ihre Haftung, sondern verschiebt nur den Zeitpunkt der Zahlung. Das wird häufig missverstanden.
Wie komme ich aus dem Vertrag wieder heraus?
Mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach dem Auszug und der Freigabe durch den Vermieter. Solange die nicht vorliegt, läuft der Beitrag weiter – auch wenn Sie längst ausgezogen sind.
Wird meine Bonität geprüft?
Ja, in aller Regel. Bei negativen Einträgen wird die Bürgschaft abgelehnt oder nur gegen höheren Beitrag gestellt. Das sollte man einplanen, bevor man dem Vermieter diese Lösung anbietet.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.