Privatkunden · Versicherungssparte

Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland (Incoming)

Wer Besuch aus dem Ausland empfängt, braucht für die Einreise oft einen Versicherungsnachweis. Für ein Schengen-Visum ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro vorgeschrieben, die Behandlung und Rücktransport einschließt. Ohne diesen Nachweis wird das Visum nicht erteilt.

Gut zu wissen: Der Nachweis muss der Botschaft in einer bestimmten Form vorliegen, häufig zweisprachig und mit ausdrücklicher Nennung der Deckungssumme. Ich sorge dafür, dass Sie die Bescheinigung so bekommen, wie sie beim Visumantrag verlangt wird – das erspart eine zweite Antragsrunde.
Aus der Praxis: Die Eltern kommen für drei Monate aus einem Land außerhalb der EU zu Besuch. Beim Visumtermin verlangt die Botschaft die Police im Original samt Deckungsbestätigung. Wird stattdessen eine deutsche Reiseversicherung des Gastgebers vorgelegt, reicht das nicht – versichert sein muss die einreisende Person.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland

Welche Deckungssumme ist vorgeschrieben?

Für Schengen-Visa mindestens 30.000 Euro, einschließlich medizinisch notwendiger Behandlung und Rücktransport. Viele Tarife bieten deutlich mehr; das schadet nicht, ist aber keine Voraussetzung für das Visum.

Wie lange lässt sich der Schutz abschließen?

Üblich sind Zeiträume von wenigen Wochen bis zu einem Jahr, oft verlängerbar. Für wiederkehrende Besuche mit Mehrfachvisum gibt es Jahresverträge, die jede einzelne Reise bis zu einer bestimmten Dauer abdecken.

Sind ältere Gäste versicherbar?

Ja, allerdings steigt der Beitrag mit dem Alter deutlich, und ab einer bestimmten Altersgrenze schränken manche Anbieter den Leistungsumfang ein. Bestehende Erkrankungen sind in der Regel ausgeschlossen. Bei älteren Angehörigen lohnt der Vergleich besonders.

Was ist mit bestehenden Erkrankungen der Gäste?

Akute Verschlechterungen sind meist gedeckt, die planmäßige Behandlung eines bekannten Leidens nicht. Wer gezielt zur Behandlung nach Deutschland kommt, braucht eine andere Lösung – das ist kein Fall für die Besuchervisum-Versicherung.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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