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Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko ersetzt Schäden am eigenen Auto durch Diebstahl, Glasbruch, Wild, Sturm und Hagel. Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus – sinnvoll bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen.

Gut zu wissen: Als unabhängiger Versicherungsmakler bin ich an keinen Versicherer gebunden. Für die Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) vergleiche ich Tarife und – wichtiger noch – Bedingungen verschiedener Anbieter und empfehle Ihnen, was zu Ihrer Situation passt.
Aus der Praxis: Wildwechsel in der Dämmerung auf der Landstraße – der Zusammenstoß mit dem Reh ist ein klassischer Teilkaskoschaden. Wichtig: Unfallstelle sichern, Polizei oder Jagdpächter hinzuziehen und eine Wildunfallbescheinigung geben lassen, bevor das Fahrzeug repariert wird.

Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Teilkasko oder Vollkasko – was ist sinnvoll?

Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto und Vandalismus – bei neuen oder finanzierten Fahrzeugen meist sinnvoll. Bei älteren Fahrzeugen kann die Teilkasko reichen; die Grenze ist fließend und hängt von Fahrzeugwert und SF-Klasse ab. Manchmal ist die Vollkasko wegen der Rabattstaffel sogar günstiger als die Teilkasko – vergleichen lohnt sich.

Was ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Für jedes unfallfreie Jahr steigen Sie eine Klasse auf und der Beitragssatz sinkt. Die SF-Klasse lässt sich beim Versichererwechsel mitnehmen und in bestimmten Fällen auch von Verwandten übernehmen – etwa vom Elternteil auf das Kind.

Werkstattbindung – ja oder nein?

Mit Werkstattbindung sparen Sie meist spürbar Beitrag, lassen Kaskoschäden dann aber in Partnerwerkstätten des Versicherers reparieren. Bei Leasingfahrzeugen ist Vorsicht geboten: Der Leasinggeber schreibt oft Vertragswerkstätten vor.

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Regulär zum Jahresende mit Kündigung bis zum 30. November. Daneben gibt es ein Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall – dann ist der Wechsel auch unterjährig möglich.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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