Jagdhaftpflichtversicherung
Für die Jagd ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben; ohne Nachweis wird der Jagdschein versagt. Das Bundesjagdgesetz verlangt dafür mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 BJagdG). Abgedeckt sind Schäden aus der Ausübung der Jagd, einschließlich der Folgen eines Schusses und der Haftung für den Jagdhund im Einsatz.
Häufige Fragen zur Jagdhaftpflicht
Welche Summen schreibt das Gesetz vor?
Nach § 17 des Bundesjagdgesetzes mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Das ist die Untergrenze für den Jagdschein, nicht der Betrag, den ich Ihnen empfehlen würde – übliche Verträge liegen heute deutlich darüber.
Ist der Jagdhund mitversichert?
In den meisten Jagdhaftpflichtverträgen ja, solange er jagdlich geführt wird. Im normalen Alltag als Familienhund braucht er dagegen eine eigene Hundehaftpflicht. Beide Bereiche sollten lückenlos ineinandergreifen.
Sind Hochsitze und Ansitzleitern abgedeckt?
Für Schäden durch eigene jagdliche Einrichtungen haften Sie als Errichter, etwa wenn ein morscher Hochsitz zusammenbricht. Gute Verträge schließen das ein. Regelmäßige Kontrolle bleibt trotzdem Ihre Pflicht.
Gilt der Schutz auch bei Auslandsjagden?
Nicht selbstverständlich. Für Jagdreisen ins Ausland ist ein ausdrücklicher Einschluss nötig, teils mit eigener Meldung. Wer im Ausland jagt, sollte das rechtzeitig vor der Reise klären.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.