Hundehaftpflicht
In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht vorgeschrieben. In Niedersachsen gilt die Pflicht für Hunde, die älter als sechs Monate sind; in Hamburg verlangt das Hundegesetz eine Mindestversicherungssumme von einer Million Euro bei höchstens 500 Euro Selbstbehalt. Der Grund für die Pflicht steht im Bürgerlichen Gesetzbuch: Als Halter haften Sie für Schäden Ihres Hundes auch dann, wenn Sie selbst nichts falsch gemacht haben (§ 833 BGB).
Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht
Ist mein Hund über die Privathaftpflicht mitversichert?
Nein. Privathaftpflichtverträge schließen Hunde und Pferde regelmäßig aus; mitversichert sind dort in der Regel nur zahme Kleintiere. Für den Hund brauchen Sie einen eigenen Vertrag – und in Hamburg einen, der die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Ist mein Hund auch versichert, wenn ihn jemand anderes ausführt?
Das hängt vom sogenannten Fremdhüterschutz ab. Gute Bedingungswerke decken Schäden mit ab, die passieren, während Nachbarn, Freunde oder ein Hundesitter das Tier betreuen. Ob gewerbliche Betreuer wie eine Hundepension eingeschlossen sind und ob der Hüter selbst mitversichert ist, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.
Was passiert bei einem Deckakt oder ungewolltem Nachwuchs?
Ein ungewollter Deckakt kann teuer werden, wenn der Halter der Hündin Tierarztkosten oder den Wertverlust eines Zuchttieres geltend macht. Manche Tarife schließen diesen Fall ausdrücklich ein, andere nicht. Wer einen unkastrierten Rüden hält, sollte diesen Punkt gezielt prüfen lassen.
Gilt der Schutz auch im Urlaub im Ausland?
Meist ja, allerdings zeitlich begrenzt – häufig für Aufenthalte bis zu einem Jahr innerhalb Europas, außerhalb Europas oft kürzer. Wenn Sie mit dem Hund längere Zeit im Ausland leben oder regelmäßig weiter reisen, sagen Sie mir das vorher. Dann suchen wir einen Tarif, dessen Fristen zu Ihren Reisen passen.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.