Hörgeräteversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Hörgeräte einen Festbetrag. Wer bessere Technik möchte, trägt die Differenz selbst, und dieser Eigenanteil ist bei hochwertigen Geräten erheblich. Bei Verlust oder Beschädigung steht diese selbst bezahlte Summe erneut im Raum – einen Ersatz gibt es von der Kasse nicht jederzeit, sondern erst wieder nach den Fristen ihrer Versorgungsregeln.
Häufige Fragen zur Hörgeräteversicherung
Zahlt die Krankenkasse bei Verlust ein neues Gerät?
Nicht ohne Weiteres. Für die Neuversorgung gelten Fristen und Voraussetzungen, die Ihre Kasse festlegt; fragen Sie dort nach der für Sie geltenden Regelung. Bis dahin tragen Sie die Kosten selbst – das ist die Lücke, um die es hier geht.
Ist der Verlust wirklich mitversichert?
Nur wenn der Tarif ihn ausdrücklich nennt. Viele Verträge decken Beschädigung und Diebstahl, aber nicht das schlichte Verlieren. Da genau das der häufigste Fall ist, sollte dieser Punkt vor dem Abschluss geklärt sein.
Sind Hörgeräte über die Hausratversicherung gedeckt?
In der Wohnung bei Einbruch, Feuer oder Leitungswasser meist ja. Unterwegs greift allenfalls die Außenversicherung, und der typische Verlust auf der Straße bleibt außen vor.
Gilt der Schutz auch für Zubehör und Akkus?
Ladegeräte und Zubehör sind teils eingeschlossen, Verschleiß der Akkus praktisch nie. Beim Vergleich achte ich darauf, ob die Ersatzversorgung während der Reparatur geregelt ist – ohne Gerät zu sein, ist im Alltag das eigentliche Problem.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.