Hochzeits-/Feierversicherung
Eine größere Feier bindet früh viel Geld: Location, Catering, Musik, Fotograf werden Monate vorher angezahlt. Fällt die Veranstaltung aus, sind Anzahlungen meist verloren und Ausfallhonorare fällig. Die Feierversicherung ersetzt diese Kosten bei bestimmten Absagegründen und deckt daneben Schäden an der gemieteten Location.
Häufige Fragen zur Hochzeits- und Feierversicherung
Welche Absagegründe sind versichert?
Üblich sind schwere Erkrankung oder Unfall des Brautpaars oder naher Angehöriger, Tod, teils auch Sturmschäden am Veranstaltungsort. Eine Trennung des Paares oder schlechtes Wetter ohne Schaden sind kein Versicherungsfall.
Sind Schäden an der Location abgedeckt?
Dafür brauchen Sie eine Veranstalterhaftpflicht. Rotwein auf dem Parkett, ein umgestoßener Kerzenständer, Schäden am Mobiliar – solche Fälle sind häufiger als die komplette Absage und über die private Haftpflicht nicht immer gedeckt.
Ist die Ausrüstung von Dienstleistern mitversichert?
Nein, Fotograf, Band und Caterer versichern ihre eigene Technik selbst. Wenn Sie Technik mieten, haften Sie allerdings dafür – das gehört in den Baustein Mietsachschäden.
Bis wann muss ich abschließen?
So früh wie möglich, spätestens einige Wochen vor dem Termin. Nach Eintritt eines absehbaren Ereignisses – etwa einer bereits bekannten Erkrankung – ist der Abschluss zwecklos.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.