Haus- und Grundstückshaftpflicht
Wer ein Grundstück besitzt, trägt die Verkehrssicherungspflicht: Der Weg muss geräumt, das Dach standsicher, der Baum verkehrssicher sein. Kommt jemand zu Schaden, haften Sie als Eigentümer. Bei einer selbst bewohnten Immobilie ist das meist über die Privathaftpflicht abgedeckt – sobald Sie jedoch vermieten, brauchen Sie eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Häufige Fragen zur Haus- und Grundstückshaftpflicht
Wann brauche ich eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Für das selbst bewohnte Einfamilienhaus in der Regel ja, oft auch für eine vermietete Einliegerwohnung. Bei mehreren vermieteten Einheiten, Gewerbeeinheiten oder unbebauten Grundstücken endet der Schutz. Ein Blick in Ihre Police klärt das schnell.
Kann ich die Räumpflicht auf Mieter übertragen?
Vertraglich ja, die Verantwortung wird man damit aber nicht vollständig los: Als Eigentümer bleiben Sie zur Überwachung verpflichtet. Bei erkennbarer Nachlässigkeit haften Sie mit. Dokumentieren Sie deshalb Absprachen und Kontrollen.
Was ist bei Bauarbeiten am Haus?
Während größerer Umbauten greift oft eine gesonderte Bauherrenhaftpflicht, weil die Baustelle eigene Gefahren schafft. Kleinere Arbeiten sind in vielen Verträgen bis zu einer Bausumme mitversichert – die Grenze steht in den Bedingungen.
Sind Bäume auf dem Grundstück ein Thema?
Ein erheblicher. Für Schäden durch umstürzende Bäume oder abbrechende Äste haften Sie, wenn die Kontrolle vernachlässigt wurde. Bei altem Baumbestand ist eine regelmäßige, dokumentierte Sichtprüfung sinnvoll.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.