Privatkunden · Versicherungssparte

Haus- und Grundstückshaftpflicht

Wer ein Grundstück besitzt, trägt die Verkehrssicherungspflicht: Der Weg muss geräumt, das Dach standsicher, der Baum verkehrssicher sein. Kommt jemand zu Schaden, haften Sie als Eigentümer. Bei einer selbst bewohnten Immobilie ist das meist über die Privathaftpflicht abgedeckt – sobald Sie jedoch vermieten, brauchen Sie eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Gut zu wissen: Die Grenze verläuft zwischen selbst bewohnt und vermietet, nicht zwischen groß und klein. Auch das unbebaute Grundstück und das Zweifamilienhaus mit einer vermieteten Wohnung fallen darunter. Ich sehe nach, ob Ihre bestehende Privathaftpflicht das noch trägt oder ob eine eigene Police nötig ist.
Aus der Praxis: Im Januar stürzt ein Postbote auf dem ungeräumten Gehweg vor dem vermieteten Haus. Der Räumdienst war im Mietvertrag auf die Mieter übertragen – das entlastet den Eigentümer aber nur, wenn er die Erfüllung auch kontrolliert hat. Genau an diesem Punkt entstehen die meisten Streitigkeiten.

Häufige Fragen zur Haus- und Grundstückshaftpflicht

Wann brauche ich eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Für das selbst bewohnte Einfamilienhaus in der Regel ja, oft auch für eine vermietete Einliegerwohnung. Bei mehreren vermieteten Einheiten, Gewerbeeinheiten oder unbebauten Grundstücken endet der Schutz. Ein Blick in Ihre Police klärt das schnell.

Kann ich die Räumpflicht auf Mieter übertragen?

Vertraglich ja, die Verantwortung wird man damit aber nicht vollständig los: Als Eigentümer bleiben Sie zur Überwachung verpflichtet. Bei erkennbarer Nachlässigkeit haften Sie mit. Dokumentieren Sie deshalb Absprachen und Kontrollen.

Was ist bei Bauarbeiten am Haus?

Während größerer Umbauten greift oft eine gesonderte Bauherrenhaftpflicht, weil die Baustelle eigene Gefahren schafft. Kleinere Arbeiten sind in vielen Verträgen bis zu einer Bausumme mitversichert – die Grenze steht in den Bedingungen.

Sind Bäume auf dem Grundstück ein Thema?

Ein erheblicher. Für Schäden durch umstürzende Bäume oder abbrechende Äste haften Sie, wenn die Kontrolle vernachlässigt wurde. Bei altem Baumbestand ist eine regelmäßige, dokumentierte Sichtprüfung sinnvoll.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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