Privatkunden · Versicherungssparte

Handy- & Tabletversicherung

Der mit Abstand häufigste Schaden am Smartphone ist das gebrochene Display, gefolgt von Wasserschäden und Diebstahl. Eine Handyversicherung übernimmt die Reparatur oder ersetzt das Gerät. Wirtschaftlich interessant ist sie vor allem im ersten Jahr nach dem Kauf eines teuren Geräts – danach sinkt der Zeitwert, die Beiträge laufen aber weiter.

Gut zu wissen: Rechnen Sie vor dem Abschluss einmal nach: Beitrag über die geplante Nutzungsdauer plus Selbstbeteiligung gegen den Preis einer Displayreparatur. Bei günstigen Geräten geht die Rechnung selten auf. Ich sage Ihnen das offen, auch wenn dabei kein Vertrag herauskommt.
Aus der Praxis: Das Telefon rutscht beim Aussteigen aus der Jackentasche auf den Asphalt, das Display splittert. Die Reparatur beim Hersteller kostet je nach Modell einen erheblichen Teil des Neupreises. Bei einer Versicherung mit Selbstbehalt bleibt trotzdem ein Eigenanteil – die Frage ist, wie groß der Unterschied am Ende wirklich ist.

Häufige Fragen zur Handyversicherung

Wird der Neupreis oder der Zeitwert ersetzt?

Viele Tarife ersetzen im ersten Jahr den Neuwert und gehen danach auf den Zeitwert über, teils mit festen Abschlägen je Nutzungsjahr. Das steht in den Bedingungen und ist der wichtigste Punkt für die Frage, ob sich der Vertrag noch lohnt.

Ist Diebstahl mitversichert?

Nicht in jedem Tarif. Häufig ist nur der Raub gedeckt, also die Wegnahme unter Gewalt oder Drohung, während der einfache Diebstahl aus der Tasche ausgeschlossen bleibt. Wer den Diebstahlschutz will, muss gezielt danach suchen.

Ist mein Handy über die Hausratversicherung geschützt?

Innerhalb der Wohnung ja, bei Einbruchdiebstahl. Außerhalb greift die Hausrat nur über den Baustein Außenversicherung und auch dann nicht bei einfachem Verlust oder Sturzschäden. Der typische Displaybruch unterwegs ist kein Hausratschaden.

Was gilt bei Wasserschäden?

Die meisten Tarife decken Flüssigkeitsschäden ausdrücklich mit ab, weil sie so häufig sind. Achten Sie darauf, dass kein Ausschluss für „vorhersehbare“ Situationen enthalten ist, etwa Nutzung am Pool. Solche Klauseln führen im Schadenfall zu Streit.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

Beratung anfragen

← Alle Sparten für Privatkunden im Überblick

Fragen zu Ihrer Absicherung? Lassen Sie uns sprechen.

Termin vereinbaren