Gruppen- & Schülerreisenversicherung
Für Klassenfahrten, Vereinsfahrten und Jugendfreizeiten gibt es eigene Verträge, die eine ganze Gruppe über einen Sammelvertrag absichern, statt jede Person einzeln zu versichern. Das ist nicht nur günstiger, sondern auch praktikabler: Die Teilnehmerliste wird gemeldet, nicht jeder einzelne Vertrag verwaltet.
Häufige Fragen zur Gruppen- und Schülerreiseversicherung
Wer schließt den Vertrag ab – Schule oder Eltern?
Beides ist möglich. Sammelverträge werden meist vom Träger, der Schule oder dem Verein abgeschlossen und über die Teilnehmerzahl abgerechnet. Für Eltern hat das den Vorteil, dass niemand vergessen wird.
Sind Begleitpersonen mitversichert?
In guten Gruppentarifen ja, einschließlich der Kosten, wenn eine Begleitperson ein erkranktes Kind zurückbringen muss. Das ist ein Punkt, den viele Standardverträge nicht enthalten – er sollte ausdrücklich geregelt sein.
Was ist mit der Aufsichtspflicht der Lehrkräfte?
Die gehört nicht in die Reiseversicherung, sondern in die Diensthaftpflicht der Lehrkraft. Für Vereinsbetreuer greift oft eine Vereinshaftpflicht. Wenn Sie beides brauchen, sehen wir uns die Verträge zusammen an.
Gilt der Schutz auch bei Fahrten ins europäische Ausland?
Ja, das ist der Regelfall; Fernziele sind teils gesondert zu melden. Wichtig ist die Auslandskrankendeckung samt Rücktransport, weil bei Minderjährigen im Zweifel schnell nach Hause verlegt wird.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.