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Glasversicherung

Bruchschäden an Glas sind in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nur in engen Grenzen enthalten – meist nur, wenn eine versicherte Gefahr wie Sturm oder Einbruch dahintersteckt. Der Klassiker, die selbst zerbrochene Scheibe, fällt heraus. Eine Glasversicherung deckt genau das: Bruch von Fenster-, Tür- und Möbelglas, unabhängig von der Ursache.

Gut zu wissen: Interessant wird die Deckung vor allem bei großen Fensterflächen, Wintergärten und Ceranfeldern – dort kostet der Austausch ein Vielfaches einer normalen Scheibe. Bei einer Standardwohnung mit kleinen Fenstern rechnet sie sich meist nicht. Ich sage Ihnen, in welche Kategorie Ihr Zuhause fällt.
Aus der Praxis: Beim Spielen fliegt ein Ball gegen die dreifach verglaste Terrassentür. Die Scheibe muss komplett getauscht werden, dazu kommen Gerüst und Montage, weil das Element schwer und großformatig ist. Der Aufwand liegt deutlich über dem, was die meisten schätzen.

Häufige Fragen zur Glasversicherung

Was ist alles Glas im Sinne der Versicherung?

Fenster- und Türverglasung, Glasbausteine, Duschkabinen, Spiegel, Glaskeramikkochfelder und oft auch Aquarien. Bildschirme und Handydisplays gehören ausdrücklich nicht dazu – dafür gibt es eigene Deckungen.

Ist das Ceranfeld mitversichert?

In vielen Tarifen ja, teils nur als Zusatzbaustein. Da ein Glaskeramikkochfeld beim Bruch fast immer komplett getauscht wird, ist es einer der wirtschaftlich relevantesten Posten dieser Sparte.

Wann zahlt die Hausratversicherung bei Glasbruch?

Nur wenn der Bruch Folge einer versicherten Gefahr ist, etwa nach einem Einbruch oder Sturm. Die selbst verursachte oder ohne erkennbaren Grund gesprungene Scheibe ist dort nicht gedeckt.

Lohnt sich das für Mieter?

Wenn im Mietvertrag eine Glasbruchklausel steht, tragen Sie die Kosten selbst – dann kann sich die Deckung lohnen. Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag, bevor Sie abschließen.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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