Glasversicherung
Bruchschäden an Glas sind in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nur in engen Grenzen enthalten – meist nur, wenn eine versicherte Gefahr wie Sturm oder Einbruch dahintersteckt. Der Klassiker, die selbst zerbrochene Scheibe, fällt heraus. Eine Glasversicherung deckt genau das: Bruch von Fenster-, Tür- und Möbelglas, unabhängig von der Ursache.
Häufige Fragen zur Glasversicherung
Was ist alles Glas im Sinne der Versicherung?
Fenster- und Türverglasung, Glasbausteine, Duschkabinen, Spiegel, Glaskeramikkochfelder und oft auch Aquarien. Bildschirme und Handydisplays gehören ausdrücklich nicht dazu – dafür gibt es eigene Deckungen.
Ist das Ceranfeld mitversichert?
In vielen Tarifen ja, teils nur als Zusatzbaustein. Da ein Glaskeramikkochfeld beim Bruch fast immer komplett getauscht wird, ist es einer der wirtschaftlich relevantesten Posten dieser Sparte.
Wann zahlt die Hausratversicherung bei Glasbruch?
Nur wenn der Bruch Folge einer versicherten Gefahr ist, etwa nach einem Einbruch oder Sturm. Die selbst verursachte oder ohne erkennbaren Grund gesprungene Scheibe ist dort nicht gedeckt.
Lohnt sich das für Mieter?
Wenn im Mietvertrag eine Glasbruchklausel steht, tragen Sie die Kosten selbst – dann kann sich die Deckung lohnen. Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag, bevor Sie abschließen.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.