Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wer eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen betreibt – in Privathaushalten fast immer der Öltank – haftet für Schäden am Grundwasser verschuldensunabhängig nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Die Sanierung eines verunreinigten Bodens ist einer der teuersten Schadenfälle überhaupt, weil Erdreich ausgehoben und entsorgt werden muss.
Häufige Fragen zur Gewässerschadenhaftpflicht
Gilt das nur für Heizöltanks?
Der Öltank ist der häufigste Fall, betroffen sind aber auch andere Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, etwa größere Mengen Diesel für Maschinen. Für Betriebe gelten eigene, strengere Anforderungen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Bodensanierungen sind teuer und gehen bei größerem Austritt in den sechsstelligen Bereich. Sparen Sie hier nicht an der Summe – der Unterschied im Beitrag zwischen einer knappen und einer auskömmlichen Deckung ist gering.
Was ist bei einem stillgelegten Tank?
Auch ein alter, nicht mehr genutzter Tank kann undicht werden, solange Restmengen darin sind. Melden Sie eine Stilllegung dem Versicherer und lassen Sie den Tank fachgerecht entleeren und reinigen.
Bin ich als Mieter betroffen?
Betreiber der Anlage ist in der Regel der Eigentümer, deshalb liegt die Haftung dort. Als Mieter können Sie dennoch in Anspruch genommen werden, wenn Sie den Schaden verursacht haben – etwa beim eigenmächtigen Umfüllen.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.