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Garantieverlängerung

Hier geht es nicht um einen Unfall, sondern um einen Defekt des Geräts selbst. Wichtig ist die rechtliche Unterscheidung: Die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers gilt zwei Jahre und betrifft Mängel, die bei der Übergabe schon vorhanden waren. Die Herstellergarantie ist dagegen freiwillig. Eine Garantieverlängerung schiebt den Schutz vor Funktionsausfällen über diesen Zeitraum hinaus.

Gut zu wissen: Der häufigste Irrtum ist, die gesetzliche Gewährleistung sei eine Garantie. Sie ist es nicht. Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein Mangel, wird vermutet, dass er schon vorher bestand (§ 477 BGB); danach kehrt sich die Beweislast um. Ich erkläre Ihnen den Unterschied und sage Ihnen, wann eine Verlängerung wirklich etwas hinzufügt.
Aus der Praxis: Nach drei Jahren gibt die Wärmepumpe der Waschmaschine auf. Ein klassischer Verschleißdefekt, für den weder Gewährleistung noch Hausratversicherung aufkommt und bei dem die Reparatur oft in der Größenordnung eines Neugeräts liegt.

Häufige Fragen zur Garantieverlängerung

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, richtet sich gegen den Verkäufer und deckt Mängel, die bei Übergabe bereits vorlagen. Beim Kauf durch Verbraucher gilt dafür im ersten Jahr eine gesetzliche Vermutung zu Ihren Gunsten (§ 477 BGB). Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage des Herstellers mit eigenen Bedingungen. Nur letztere lässt sich verlängern.

Deckt die Verlängerung auch Verschleiß?

Das ist die entscheidende Frage. Manche Verträge zahlen bei jedem Funktionsausfall, andere klammern typische Verschleißteile aus. Ohne diesen Einschluss verliert die Verlängerung bei Haushaltsgeräten den größten Teil ihres Nutzens.

Was passiert, wenn die Reparatur teurer ist als das Gerät?

Dann wird meist nicht repariert, sondern ein gleichwertiges Gerät gestellt oder der Zeitwert erstattet. Ob nach Zeitwert oder Neuwert abgerechnet wird, entscheidet über den tatsächlichen Wert des Vertrags.

Lohnt sich das überhaupt?

Bei langlebigen, teuren Geräten mit aufwendiger Technik eher als bei günstiger Unterhaltungselektronik. Faustregel: Wenn der Beitrag über die Laufzeit ein Viertel des Kaufpreises übersteigt, sollte man genau hinsehen.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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