Privatkunden · Versicherungssparte

Fahrradversicherung

Fahrräder sind über die Hausratversicherung nur eingeschränkt geschützt: Sie zahlt beim Diebstahl aus dem verschlossenen Keller, unterwegs dagegen oft nur bis zu einer geringen Summe und in älteren Verträgen nur tagsüber. Eine eigene Fahrradversicherung deckt den Diebstahl rund um die Uhr und je nach Tarif auch Sturzschäden, Vandalismus und Verschleiß an teuren Bauteilen.

Gut zu wissen: Prüfen Sie zuerst Ihre Hausratpolice auf zwei Punkte: die Entschädigungsgrenze für Fahrräder und die sogenannte Nachtzeitklausel. Ist die Grenze hoch genug und die Klausel gestrichen, brauchen Sie oft nichts Zusätzliches. Diese Auskunft gebe ich Ihnen, bevor wir über einen neuen Vertrag sprechen.
Aus der Praxis: Das Rad steht angeschlossen am Bahnhof und ist nach der Arbeit weg. Ältere Hausratverträge zahlen in diesem Fall nur, wenn der Diebstahl zwischen sechs und 22 Uhr geschah – und begrenzen die Entschädigung auf einen kleinen Anteil der Versicherungssumme. Bei einem Rad im vierstelligen Bereich bleibt davon wenig übrig.

Häufige Fragen zur Fahrradversicherung

Was ist die Nachtzeitklausel?

Eine ältere Regelung, nach der außerhalb der Wohnung abgestellte Räder nachts nicht versichert sind. Neuere Hausrattarife haben sie gestrichen oder bieten die Streichung als Baustein an. In Altverträgen steckt sie oft noch drin – das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung.

Welches Schloss muss ich benutzen?

Praktisch alle Verträge verlangen, dass das Rad an einen festen Gegenstand angeschlossen war, viele nennen eine Mindestwertigkeit des Schlosses. Bewahren Sie Kaufbelege für Rad und Schloss auf – sie werden im Schadenfall verlangt.

Sind Zubehör und Anhänger mitversichert?

Fest verbaute Teile meist ja, abnehmbares Zubehör wie Taschen, Kindersitze oder Anhänger nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Bei Familien mit Lastenrad und Anhänger lohnt der genaue Blick.

Zahlt die Versicherung den Neupreis?

In den ersten Jahren häufig ja, danach greift der Zeitwert. Wie lange die Neuwertentschädigung gilt, ist einer der größten Unterschiede zwischen den Tarifen und entscheidet bei teuren Rädern über mehrere hundert Euro.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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