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Existenzschutzversicherung

Die Existenzschutz- oder Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn bestimmte, im Vertrag benannte Fähigkeiten dauerhaft verloren gehen – Gehen, Sehen, Hören, Greifen, Heben, Autofahren. Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt sie nicht danach, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern nur nach dem Verlust der Fähigkeit selbst.

Gut zu wissen: Das macht die Leistungsprüfung einfacher, die Deckung aber auch enger: Psychische Erkrankungen, die ein häufiger Grund für Berufsunfähigkeit sind, führen hier meist zu keiner Leistung. Für wen welcher Weg passt, hängt vom Beruf und vom Gesundheitszustand ab – das gehört ins Gespräch, nicht auf eine Website.
Aus der Praxis: Ein Handwerker verliert nach einem Unfall die Greiffähigkeit einer Hand. Der Grundfähigkeitsvertrag prüft, ob der im Vertrag definierte Zustand erreicht ist, und zahlt dann die vereinbarte Rente – unabhängig davon, ob er in einem anderen Beruf noch arbeiten könnte.

Häufige Fragen zur Existenzschutzversicherung

Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab und deckt damit auch Erkrankungen ohne körperlichen Ausfall. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt nur beim Verlust definierter Fähigkeiten, ist dafür oft leichter zugänglich.

Für wen kommt sie in Frage?

Häufig für körperlich arbeitende Berufe, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung teuer oder wegen Vorerkrankungen schwer zu bekommen ist. Sie ist die zweitbeste Lösung, wenn die erste nicht erreichbar ist – nicht automatisch die schlechtere.

Sind psychische Erkrankungen mitversichert?

In aller Regel nicht, das ist die wesentliche Einschränkung. Da psychische Ursachen einen erheblichen Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle ausmachen, muss man diese Lücke kennen, bevor man sich entscheidet.

Wie werden die Fähigkeiten definiert?

Jeder Vertrag beschreibt genau, wann eine Fähigkeit als verloren gilt, etwa über eine Wegstrecke oder ein Gewicht. Diese Definitionen unterscheiden sich zwischen den Anbietern deutlich und entscheiden im Leistungsfall alles.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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