Erntehelferversicherung
Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland sind in Deutschland nicht automatisch krankenversichert. Bei kurzfristiger Beschäftigung ohne Sozialversicherungspflicht besteht kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Kassen. Der Betrieb steht damit vor der Frage, wer die Behandlung zahlt, wenn sich jemand während der Ernte verletzt.
Häufige Fragen zur Erntehelferversicherung
Wie sind Saisonkräfte bei Arbeitsunfällen abgesichert?
Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten besteht gesetzlicher Unfallschutz über den zuständigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Erkrankungen ohne Bezug zur Arbeit sind davon nicht erfasst – dort entsteht die Lücke, um die es hier geht.
Reicht die europäische Versichertenkarte der Helfer?
Nur wenn im Heimatland ein Versicherungsschutz besteht und die Karte gültig ist. Bei kurzfristig Beschäftigten aus Drittstaaten oder ohne laufende Versicherung im Heimatland ist das nicht der Fall.
Wie wird abgerechnet?
Üblich sind Gruppenverträge nach Personentagen oder nach Kopfzahl für die Saison. Meldung und Abrechnung laufen über den Betrieb, was den Verwaltungsaufwand gering hält.
Gilt der Schutz auch auf dem Weg zur Unterkunft?
Unfälle auf dem Betriebsgelände und den Wegen fallen in der Regel unter die gesetzliche Unfallversicherung. Für die Freizeit und die Unterkunft ist eine private Deckung sinnvoll, weil dort keine Zuständigkeit besteht.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.