Privatkunden · Versicherungssparte

Cyberversicherung für Privatpersonen

Die private Cyberdeckung setzt bei den Schäden an, die im Netz entstehen: Konto leergeräumt nach einem Phishing-Angriff, Ware bezahlt und nie geliefert, gehackte Konten, Rufschädigung in sozialen Netzwerken. Neben dem Geldersatz gehört fast immer eine Hilfeleistung dazu – Fachleute, die beim Wiederherstellen von Zugängen und Daten unterstützen.

Gut zu wissen: Der wertvollste Teil ist selten die Geldsumme, sondern die Rechts- und Technikhilfe. Wer nachts feststellt, dass sein Konto übernommen wurde, braucht zuerst jemanden, der weiß, was zu tun ist. Prüfen Sie außerdem, ob eine Rechtsschutzversicherung Teile davon schon abdeckt – das sehe ich mir gern an.
Aus der Praxis: Eine gefälschte Bank-Mail führt auf eine täuschend echte Anmeldeseite, die Zugangsdaten und ein Freigabecode landen bei den Tätern. Bis zur Sperrung sind mehrere Überweisungen raus. Die Bank prüft dann vor allem eines: ob grobe Fahrlässigkeit vorlag – und genau darum dreht sich anschließend der Streit.

Häufige Fragen zur Cyberversicherung für Privatpersonen

Wer trägt den Schaden bei Phishing – Bank oder Kunde?

Bei unautorisierten Zahlungen ja, aber nicht, wenn sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachweist – etwa bei Weitergabe von Freigabecodes. Genau in diesen Fällen wird die Cyberdeckung interessant, weil sie den Streit mitträgt.

Was ist beim Online-Kauf abgesichert?

Der klassische Fall: bezahlt, aber nie geliefert, bei einem Händler, der nicht mehr erreichbar ist. Erstattet wird der Kaufpreis nach vergeblichem Nachfassen, meist ab einer Bagatellgrenze und bis zu einem Jahreshöchstbetrag.

Hilft die Versicherung auch bei Mobbing im Netz?

Viele Tarife enthalten Unterstützung beim Löschen rufschädigender Inhalte und übernehmen anwaltliche Kosten. Für Familien mit Jugendlichen ist das oft der praktisch wichtigste Baustein.

Was ist mit meiner Hardware nach einem Virenbefall?

Die Wiederherstellung von Daten und Systemen ist häufig gedeckt, ein physisch defektes Gerät dagegen nicht – das wäre ein Fall für die Elektronik- oder Hausratversicherung.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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