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Bootsversicherung

Für Sportboote gibt es zwei getrennte Deckungen: die Wassersporthaftpflicht für Schäden an anderen und die Kaskoversicherung für das eigene Boot. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht wie beim Auto besteht in Deutschland nicht; einzelne Reviere, Häfen und ausländische Vorschriften verlangen den Nachweis aber sehr wohl. Was für Ihr Fahrtgebiet gilt, klären wir vor dem Abschluss.

Gut zu wissen: Beim Boot entscheidet das Fahrtgebiet über den Vertrag. Elbe und Nordsee sind versicherungstechnisch etwas anderes als ein Binnensee, und die Reviergrenzen stehen exakt in der Police. Nennen Sie mir, wo Sie tatsächlich fahren, dann passt der Schutz auch dorthin.
Aus der Praxis: Beim Anlegen im Hafen trifft eine Böe das Boot, es schlägt gegen die Yacht am Nachbarsteg. Der Lackschaden am fremden Rumpf läuft über die Haftpflicht, der eigene Schaden nur über die Kasko. Wer nur eines von beiden hat, zahlt die andere Hälfte selbst.

Häufige Fragen zur Bootsversicherung

Ist eine Bootsversicherung Pflicht?

In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht wie beim Kraftfahrzeug. Unabhängig davon verlangen die meisten Häfen und Marinas den Nachweis einer Haftpflicht als Bedingung für den Liegeplatz, und für einzelne Reviere und Länder gelten eigene Vorschriften – die sehen wir uns für Ihre Route an.

Was deckt die Kasko beim Boot ab?

Üblicherweise Schäden durch Kollision, Strandung, Sturm, Feuer und Diebstahl, oft auch Transport und Winterlager. Wichtig ist, ob Motorschäden und Schäden am Unterwasserschiff eingeschlossen sind – das ist der teuerste Bereich.

Gilt der Schutz beim Trailern an Land?

Der Transport auf dem Trailer ist bei vielen Tarifen eingeschlossen, das Winterlager ebenfalls. Für den Trailer selbst brauchen Sie allerdings eine eigene Absicherung – er ist ein Anhänger und wird nicht über das Boot mitversichert.

Brauche ich einen Führerschein für den Versicherungsschutz?

Wo eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist, setzt der Versicherer sie voraus. Fahren ohne den erforderlichen Schein kann den Schutz kosten. Bei Charterreisen im Ausland gelten teils abweichende Anforderungen.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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