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Auslandskrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im europäischen Ausland nur das, was ein dortiger Kassenpatient bekommt – und außerhalb Europas in aller Regel gar nichts. Vor allem aber übernimmt sie den Rücktransport nach Deutschland nicht. Genau diese Lücke schließt die Auslandsreisekrankenversicherung: ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente und der Krankenrücktransport.

Gut zu wissen: An einer einzigen Formulierung entscheidet sich der Wert des Vertrags: Ein Rücktransport muss „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ sein, nicht „medizinisch notwendig“. Die zweite Fassung führt dazu, dass vor Ort weiterbehandelt wird, solange das geht. Ich lese Ihnen diesen Punkt in den Bedingungen nach, bevor Sie abschließen.
Aus der Praxis: Ein Treppensturz im Urlaub auf Kreta, Oberschenkelhalsbruch, Operation in der örtlichen Klinik. Die Behandlung selbst deckt die europäische Versichertenkarte zum Teil ab. Der Transport im Ambulanzflugzeug zurück nach Hamburg kostet ein Vielfaches davon und ist ohne eigenen Vertrag Privatsache.

Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung

Was zahlt die europäische Versichertenkarte im Urlaub?

Sie verschafft Ihnen in EU-Ländern die Behandlung als dortiger Kassenpatient, mehr nicht. Selbstbehalte und Zuzahlungen nach Landesrecht bleiben bei Ihnen, Privatkliniken rechnen ohnehin direkt mit dem Patienten ab, und der Rücktransport ist nie enthalten.

Was heißt „medizinisch sinnvoll“ beim Rücktransport?

Es bedeutet, dass Sie auch dann heimgeholt werden, wenn die Behandlung vor Ort zwar möglich wäre, die Versorgung in Deutschland aber besser ist. Steht dort „notwendig“, entscheidet der Versicherer strenger. Für eine Familie mit Kindern ist dieser Unterschied im Ernstfall der wichtigste Punkt des ganzen Vertrags.

Gilt der Schutz auch für chronische Erkrankungen?

Behandlungen, die schon vor der Reise geplant waren, sind ausgeschlossen. Eine akute Verschlechterung eines bestehenden Leidens ist dagegen meist gedeckt. Wenn Sie mit einer chronischen Erkrankung reisen, sollten wir die Bedingungen vorher gemeinsam ansehen.

Jahresvertrag oder Einmalabschluss?

Wer mehrmals im Jahr verreist, fährt mit einem Jahresvertrag fast immer besser; er deckt beliebig viele Reisen bis zu einer bestimmten Dauer je Reise, oft vier bis acht Wochen. Für die einzelne lange Fernreise kann der Einmalabschluss passender sein.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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