Öffentlicher Dienst · Versicherungssparte

Versorgungslücke & Altersvorsorge

Die Pension fällt niedriger aus, als viele erwarten: Sie bemisst sich nach ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit, und der Höchstsatz wird erst nach vielen Dienstjahren erreicht. Wer später eingestiegen ist, Teilzeit gearbeitet oder Elternzeit genommen hat, erreicht ihn nicht. Die Differenz zum letzten Nettoeinkommen ist die Versorgungslücke.

Gut zu wissen: Bevor über Produkte gesprochen wird, sollte die Lücke beziffert sein. Fordern Sie bei Ihrer Versorgungsstelle eine Versorgungsauskunft an – daraus rechne ich Ihnen aus, worüber wir eigentlich reden. Ohne diese Zahl ist jede Empfehlung geraten.
Aus der Praxis: Eine Lehrkraft steigt mit Mitte dreißig in den Schuldienst ein, arbeitet zeitweise in Teilzeit und geht mit 65 in Pension. Die Dienstjahre reichen nicht für den Höchstsatz, und Teilzeitphasen zählen anteilig. Das Ergebnis liegt spürbar unter dem, was die Kolleginnen mit durchgehender Vollzeitlaufbahn erhalten.

Häufige Fragen zur Versorgungslücke

Wie berechnet sich die Pension?

Grundlage sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten Zeit vor dem Ruhestand und die anerkannten Dienstjahre. Der Ruhegehaltssatz steigt mit jedem Dienstjahr bis zu einem gesetzlichen Höchstsatz.

Wirkt sich Teilzeit auf die Pension aus?

Ja, Teilzeitphasen werden anteilig angerechnet. Über eine lange Laufbahn summiert sich das erheblich – das ist einer der häufigsten Gründe für eine Versorgungslücke, die vorher niemand auf dem Zettel hatte.

Was passiert bei vorzeitiger Zurruhesetzung?

Dann wird ein Versorgungsabschlag fällig, und die fehlenden Dienstjahre senken den Ruhegehaltssatz zusätzlich. Bei Dienstunfähigkeit in jungen Jahren fällt die Versorgung deshalb besonders niedrig aus.

Welche Wege gibt es, die Lücke zu schließen?

In Frage kommen unter anderem die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, geförderte Verträge und private Vorsorge. Welche Kombination passt, hängt von Familienstand, Steuerlast und Zeithorizont ab – das ist genau die Rechnung, die wir gemeinsam aufmachen.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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