Versorgungslücke & Altersvorsorge
Die Pension fällt niedriger aus, als viele erwarten: Sie bemisst sich nach ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit, und der Höchstsatz wird erst nach vielen Dienstjahren erreicht. Wer später eingestiegen ist, Teilzeit gearbeitet oder Elternzeit genommen hat, erreicht ihn nicht. Die Differenz zum letzten Nettoeinkommen ist die Versorgungslücke.
Häufige Fragen zur Versorgungslücke
Wie berechnet sich die Pension?
Grundlage sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten Zeit vor dem Ruhestand und die anerkannten Dienstjahre. Der Ruhegehaltssatz steigt mit jedem Dienstjahr bis zu einem gesetzlichen Höchstsatz.
Wirkt sich Teilzeit auf die Pension aus?
Ja, Teilzeitphasen werden anteilig angerechnet. Über eine lange Laufbahn summiert sich das erheblich – das ist einer der häufigsten Gründe für eine Versorgungslücke, die vorher niemand auf dem Zettel hatte.
Was passiert bei vorzeitiger Zurruhesetzung?
Dann wird ein Versorgungsabschlag fällig, und die fehlenden Dienstjahre senken den Ruhegehaltssatz zusätzlich. Bei Dienstunfähigkeit in jungen Jahren fällt die Versorgung deshalb besonders niedrig aus.
Welche Wege gibt es, die Lücke zu schließen?
In Frage kommen unter anderem die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, geförderte Verträge und private Vorsorge. Welche Kombination passt, hängt von Familienstand, Steuerlast und Zeithorizont ab – das ist genau die Rechnung, die wir gemeinsam aufmachen.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.