Öffentlicher Dienst · Versicherungssparte

Unfallversicherung mit Dienstunfall-Ergänzung

Für Unfälle im Dienst gibt es die Dienstunfallfürsorge: Der Dienstherr trägt Heilbehandlung und zahlt bei bleibenden Folgen ein Unfallruhegehalt. Voraussetzung ist, dass der Unfall als Dienstunfall anerkannt wird und fristgerecht gemeldet wurde. In der Freizeit gilt dieser Schutz nicht – und dort passieren die meisten Unfälle.

Gut zu wissen: Die Meldefristen für Dienstunfälle sind kurz und werden oft verpasst, weil die Folgen erst später auftreten. Melden Sie jeden Vorfall, auch wenn er harmlos wirkt. Für alles außerhalb des Dienstes sprechen wir über eine private Unfallversicherung – dort zählt vor allem die Gliedertaxe.
Aus der Praxis: Ein Feuerwehrmann stürzt beim Heimwerken von der Leiter und behält eine dauerhafte Einschränkung der Hand zurück. Als Dienstunfall ist das nicht anerkennungsfähig. Ob er weiter dienstfähig ist, entscheidet der Amtsarzt – wirtschaftlich abgesichert ist er ohne private Deckung nicht.

Häufige Fragen zur Unfallversicherung im öffentlichen Dienst

Was gilt als Dienstunfall?

Ein Unfall in Ausübung oder infolge des Dienstes, einschließlich der Wege zwischen Wohnung und Dienststelle. Die Anerkennung erfolgt durch den Dienstherrn, und dafür gelten gesetzliche Meldefristen.

Warum zusätzlich eine private Unfallversicherung?

Weil die Dienstunfallfürsorge nur im dienstlichen Bereich greift. Freizeit, Sport, Haushalt und Urlaub machen den größeren Teil des Lebens aus – dort leistet nur eine private Absicherung.

Was ist die Gliedertaxe?

Eine Tabelle, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile angesetzt wird. Sie ist der wichtigste Unterschied zwischen Tarifen und entscheidet über die Höhe der Leistung.

Ersetzt das die Absicherung bei Dienstunfähigkeit?

Nein. Die Unfallversicherung leistet nur nach Unfällen, während Dienstunfähigkeit weit überwiegend durch Krankheit entsteht. Beide decken unterschiedliche Ursachen ab und ersetzen einander nicht.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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