Heilfürsorge (Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr)
Polizistinnen, Feuerwehrleute und Soldaten erhalten während des aktiven Dienstes je nach Dienstherr und Landesrecht freie Heilfürsorge: Die Krankheitskosten trägt dann der Dienstherr, eine eigene Krankenversicherung ist nicht nötig. Der entscheidende Punkt kommt später – im Ruhestand gilt regelmäßig die Beihilfe mit einem Eigenanteil, der abgesichert sein will. Wie es bei Ihnen genau geregelt ist, steht in Ihren Dienstvorschriften; das sehen wir uns gemeinsam an.
Häufige Fragen zur Heilfürsorge
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Ein Vertrag, der Ihnen den späteren Zugang zu einem privaten Tarif sichert, ohne dass dann erneut nach dem Gesundheitszustand gefragt wird. Sie zahlen dafür einen kleinen Beitrag, obwohl Sie noch keine Leistung in Anspruch nehmen.
Kleine oder große Anwartschaft?
Die kleine sichert nur die Gesundheitsprüfung, die große zusätzlich das Eintrittsalter und damit die Alterungsrückstellungen. Welche sinnvoll ist, hängt vom Alter und vom geplanten Zeitpunkt der Pensionierung ab – das rechnen wir zusammen durch.
Gilt die Heilfürsorge auch für Familienangehörige?
Nein, sie ist personenbezogen. Ehepartner und Kinder sind über die Beihilfe und eine ergänzende private Versicherung abzusichern. Das wird beim Berufseinstieg häufig übersehen.
Was passiert bei einem Wechsel in eine andere Laufbahn?
Verlassen Sie den heilfürsorgeberechtigten Bereich, brauchen Sie sofort eine eigene Absicherung. Eine bestehende Anwartschaft macht diesen Übergang unkompliziert – ohne sie beginnt eine neue Gesundheitsprüfung.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.