Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)
Die Standard-Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei Beamten oft zu kurz – entscheidend ist die „echte“ DU-Klausel: Sie stellt auf die Entscheidung des Dienstherrn ab, nicht auf die Prüfung des Versicherers. Gerade für Anwärter mit noch geringen Versorgungsansprüchen das wichtigste Thema überhaupt. → Ratgeber: Dienstunfähig – was dann?
Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Was ist die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel?
Sie bindet den Versicherer an die Entscheidung des Dienstherrn: Wird der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen, gilt das auch für die Versicherung als Leistungsfall – ohne eigene, abweichende Prüfung. Unechte Klauseln lassen dem Versicherer dagegen Spielraum.
Reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind rechtlich zwei verschiedene Dinge – man kann dienstunfähig sein, ohne die 50-Prozent-Hürde der BU zu erreichen. Für Beamte gehört deshalb eine BU mit echter DU-Klausel ins Zentrum der Absicherung.
Warum ist das Thema für Anwärter besonders dringend?
Wer in den ersten fünf Dienstjahren dienstunfähig wird, wird in der Regel entlassen – ohne Ruhegehalt, nur mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Details dazu auf der Seite für Anwärter und Referendare.
Wie hoch sollte die DU-Rente sein?
Maßstab ist die Lücke zwischen Ruhegehalt (falls überhaupt ein Anspruch besteht) und dem bisherigen Nettoeinkommen – sie ist in jungen Dienstjahren am größten. Die Versorgungslücke rechnen wir anhand Ihrer Besoldung konkret aus.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.