Öffentlicher Dienst · Versicherungssparte

Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)

Die Standard-Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei Beamten oft zu kurz – entscheidend ist die „echte“ DU-Klausel: Sie stellt auf die Entscheidung des Dienstherrn ab, nicht auf die Prüfung des Versicherers. Gerade für Anwärter mit noch geringen Versorgungsansprüchen das wichtigste Thema überhaupt. → Ratgeber: Dienstunfähig – was dann?

Gut zu wissen: Als unabhängiger Versicherungsmakler bin ich an keinen Versicherer gebunden. Für die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) vergleiche ich Tarife und – wichtiger noch – Bedingungen verschiedener Anbieter und empfehle Ihnen, was zu Ihrer Situation passt.
Aus der Praxis: Der Dienstherr versetzt einen Polizisten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand – ohne echte DU-Klausel kann der private Versicherer trotzdem eigenständig prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, und zu einem anderen Ergebnis kommen. Warum die Klausel so entscheidend ist, erklärt mein Ratgeber zur Dienstunfähigkeit.

Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Was ist die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel?

Sie bindet den Versicherer an die Entscheidung des Dienstherrn: Wird der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen, gilt das auch für die Versicherung als Leistungsfall – ohne eigene, abweichende Prüfung. Unechte Klauseln lassen dem Versicherer dagegen Spielraum.

Reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?

Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind rechtlich zwei verschiedene Dinge – man kann dienstunfähig sein, ohne die 50-Prozent-Hürde der BU zu erreichen. Für Beamte gehört deshalb eine BU mit echter DU-Klausel ins Zentrum der Absicherung.

Warum ist das Thema für Anwärter besonders dringend?

Wer in den ersten fünf Dienstjahren dienstunfähig wird, wird in der Regel entlassen – ohne Ruhegehalt, nur mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Details dazu auf der Seite für Anwärter und Referendare.

Wie hoch sollte die DU-Rente sein?

Maßstab ist die Lücke zwischen Ruhegehalt (falls überhaupt ein Anspruch besteht) und dem bisherigen Nettoeinkommen – sie ist in jungen Dienstjahren am größten. Die Versorgungslücke rechnen wir anhand Ihrer Besoldung konkret aus.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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