Beihilfe & private Krankenversicherung
Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten – die Lücke schließt eine beihilfekonforme PKV. Beihilfesätze unterscheiden sich je Bundesland und Familienstand; auch die pauschale Beihilfe (z. B. in Hamburg) will durchgerechnet sein. Ich rechne beides ergebnisoffen durch.
Häufige Fragen zu Beihilfe und PKV
Wie funktioniert das Zusammenspiel von Beihilfe und PKV?
Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Prozentsatz der Krankheitskosten. Für Bundesbeamte nennt § 46 der Bundesbeihilfeverordnung 50 Prozent, für Versorgungsempfänger und ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Die Länder haben eigene Verordnungen, die davon abweichen können – für Landesbeamte gilt also nicht ohne Weiteres dieselbe Zahl. Die verbleibende Lücke deckt ein beihilfekonformer PKV-Resttarif.
GKV oder PKV – was ist für Beamte günstiger?
In der gesetzlichen Kasse zahlen Beamte den vollen Beitrag allein, die Beihilfe bleibt dann ungenutzt – deshalb ist die PKV für die meisten Beamten wirtschaftlich attraktiv. Einige Bundesländer bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe zur GKV an; was besser passt, hängt vom Einzelfall ab.
Wie sind Ehepartner und Kinder abgesichert?
Für berücksichtigungsfähige Kinder sieht die Bundesbeihilfeverordnung 80 Prozent vor; sie brauchen dann nur einen kleinen PKV-Baustein. Welcher Satz für Sie gilt, steht in der Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn. Für Ehepartner gelten Einkommensgrenzen – je nach Situation kommen Beihilfe, GKV oder eigene PKV infrage.
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Die Beihilfe erstattet nicht alles – etwa beim Zweibettzimmer, bei Zahnersatz oder Sehhilfen bleiben Lücken. Ein Ergänzungstarif schließt genau diese Restkosten; welche Bausteine sich lohnen, zeigt der Blick in Ihre Beihilfeverordnung.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.