Gewerbekunden · Versicherungssparte

Transport- & Frachtführerversicherung

Die Transportversicherung ersetzt Schäden an Ihrer Ware, während sie unterwegs ist – bei Unfall, Diebstahl, Bruch oder Nässe. Sie ist etwas anderes als die Haftung des Spediteurs: Dessen Ersatzpflicht ist gesetzlich nach Gewicht gedeckelt und liegt in der Regel bei 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm. Bei leichter, aber wertvoller Ware – Elektronik, Medizintechnik, Ersatzteile – bleibt dadurch ein erheblicher Teil des Warenwerts bei Ihnen hängen.

Gut zu wissen: Der entscheidende Satz steht meist nicht im Versicherungsangebot, sondern in Ihren Lieferbedingungen: Wer trägt ab welchem Punkt die Gefahr? Ich sehe mir Ihre Verträge und Incoterms an und richte die Deckung danach aus, statt Ihnen ein Standardpaket zu verkaufen.
Aus der Praxis: Eine Palette mit Steuerungstechnik, 180 Kilogramm schwer, wird beim Umschlag im Verteilzentrum von einem Stapler angefahren. Der Warenwert liegt im mittleren fünfstelligen Bereich. Über die gesetzliche Gewichtshaftung des Frachtführers kommt davon nur ein Bruchteil zurück; die Differenz trägt der Versender, wenn er die Ware nicht selbst versichert hat.

Häufige Fragen zur Transportversicherung

Wie weit haftet die Spedition für meine Ware?

Sie reicht immer dann nicht, wenn Ihre Ware im Verhältnis zu ihrem Gewicht viel wert ist. Der Frachtführer haftet begrenzt und in einigen Fällen gar nicht, etwa bei höherer Gewalt oder mangelhafter Verpackung durch den Absender. Die Warentransportversicherung setzt am Wert der Ware an, nicht am Gewicht.

Wer muss die Ware versichern – Absender oder Empfänger?

Das ergibt sich aus der vereinbarten Lieferklausel. Bei den Incoterms geht die Gefahr je nach Klausel an unterschiedlichen Punkten über, manchmal schon an der Laderampe des Verkäufers. Wer die Gefahr trägt, sollte auch versichern.

Sind eigene Fahrzeuge mitversichert?

Ja, das ist der sogenannte Werkverkehr: Transporte mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal lassen sich einschließen. Für viele Handwerks- und Handelsbetriebe ist das der wichtigere Teil, weil bei eigenen Fahrten kein Frachtführer haftet, bei dem man Ansprüche anmelden könnte.

Gilt der Schutz auch für Messegut und Montagen?

Ausstellungs- und Messegut sowie Güter für Montagebaustellen lassen sich einschließen, häufig samt Auf- und Abbau und der Lagerung vor Ort. Solche Bausteine sind nicht in jedem Standardtarif enthalten.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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