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Maschinenbruchversicherung

Produktionsmaschinen sind über Feuer- und Inhaltsversicherung nur gegen benannte Gefahren geschützt. Der häufigste Ausfallgrund steht dort nicht: der technische Defekt oder der Bedienfehler. Die Maschinenbruchversicherung arbeitet als Allgefahrendeckung und zahlt bei allem, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist – einschließlich Ungeschicklichkeit des Personals und Konstruktionsfehlern.

Gut zu wissen: Die Grenze zum Verschleiß ist der Punkt, an dem sich Verträge unterscheiden. Ein allmählich verschlissenes Lager ist kein Schadenfall, der plötzliche Bruch mit Folgeschaden schon. Ich sehe mir Ihren Maschinenpark an und sage Ihnen, wo die Deckung wirklich greift.
Aus der Praxis: Beim Einrichten einer CNC-Maschine wird ein falscher Wert eingegeben, das Werkzeug fährt in die Spindel. Der Schaden an Spindel und Antrieb ist erheblich, dazu kommt die Stillstandszeit. Ein klassischer Bedienfehler – und damit kein Fall für die Feuer- oder Inhaltsversicherung.

Häufige Fragen zur Maschinenbruchversicherung

Was ist gegenüber der Inhaltsversicherung anders?

Die Inhaltsversicherung zahlt bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Die Maschinenbruchdeckung umfasst zusätzlich innere Ursachen und Bedienfehler – also genau die Fälle, die im Alltag am häufigsten vorkommen.

Ist Verschleiß mitversichert?

Nein, allmähliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Führt Verschleiß aber zu einem plötzlichen Bruch mit Folgeschäden an anderen Bauteilen, sind diese Folgeschäden meist gedeckt. Diese Abgrenzung ist der häufigste Streitpunkt.

Gilt der Schutz auch für mobile Maschinen?

Bagger, Kräne und Landmaschinen lassen sich einschließen, oft als eigene Fahrzeug- oder Maschinenversicherung mit Einsatz auf wechselnden Baustellen. Der Geltungsbereich sollte dann ausdrücklich vereinbart sein.

Werden Stillstandskosten ersetzt?

Nicht in der Grunddeckung. Dafür gibt es die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, die den Ausfall während der Reparatur abfängt. Bei Einzelmaschinen ohne Ersatz ist dieser Baustein oft wichtiger als der Sachschaden selbst.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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