Inhaltsversicherung (Geschäftsinhalt)
Die „Hausratversicherung des Betriebs“: Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte sind gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel geschützt – auf Wunsch inklusive Elementarschäden.
Häufige Fragen zur Inhaltsversicherung
Was zählt alles zum versicherten Inhalt?
Die gesamte Betriebseinrichtung (Möbel, Maschinen, IT), Waren und Vorräte – teils auch fremdes Eigentum, das Sie in Verwahrung haben, etwa Kundengeräte in der Werkstatt. Gebäudebestandteile sind Sache der Gebäudeversicherung.
Gegen welche Gefahren ist der Inhalt versichert?
Standard sind Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Elementarschäden wie Überschwemmung oder Rückstau lassen sich als Baustein ergänzen – für Betriebe in Kellernähe oder mit Lager im Erdgeschoss oft entscheidend.
Wie bestimme ich die Versicherungssumme richtig?
Maßstab ist der Neuwert der kompletten Einrichtung und der Waren – nicht der Buchwert. Wer zu niedrig ansetzt, riskiert Kürzungen wegen Unterversicherung; viele Tarife bieten bei korrekter Summenermittlung einen Unterversicherungsverzicht.
Sollte ich die Betriebsunterbrechung gleich mitversichern?
Oft ja: Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung lässt sich häufig direkt an die Inhaltsversicherung koppeln und ersetzt laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn der Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht – für viele kleinere Betriebe die existenziellere Deckung.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.