Haftpflichtversicherung für Tierberufe
Wer beruflich mit fremden Tieren arbeitet – Hundeschule, Tierpension, Gassiservice, Tierheilpraxis, Hufpflege – trägt zwei Risiken gleichzeitig: Das Tier kann Dritte schädigen, und dem Tier selbst kann etwas zustoßen, während es in Ihrer Obhut ist. Der zweite Fall ist der wichtigere, weil private Haftpflichtverträge Obhutschäden ausschließen.
Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung für Tierberufe
Was ist ein Obhutschaden?
Ein Schaden an einer fremden Sache oder einem fremden Tier, das sich in Ihrer beruflichen Obhut befindet. In privaten und vielen gewerblichen Standardverträgen ist genau das ausgeschlossen und muss ausdrücklich eingeschlossen werden.
Bin ich versichert, wenn ein Hund wegläuft?
Entläuft ein anvertrauter Hund und verursacht einen Unfall, geht es um zwei Ansprüche: den des Geschädigten und den des Halters wegen des Verlusts. Beide sollten gedeckt sein – bei manchen Anbietern ist das Entlaufen gesondert geregelt.
Gilt der Schutz auch bei Transporten?
Fahrten zum Auslauf oder zum Tierarzt gehören für viele Betriebe zum Alltag, sind aber nicht in jedem Vertrag eingeschlossen. Wer Tiere regelmäßig transportiert, sollte das ausdrücklich vereinbaren.
Brauche ich zusätzlich eine Erlaubnis nach Tierschutzrecht?
Für die gewerbsmäßige Betreuung und Ausbildung von Tieren ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Versicherer setzen deren Vorliegen häufig voraus – ohne Erlaubnis kann der Schutz entfallen.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.