Gruppenunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, und dort besteht kein Schutz. Eine Gruppenunfallversicherung deckt die Belegschaft rund um die Uhr ab und lässt sich als Zusatzleistung einsetzen, die im Ernstfall die Familie des Beschäftigten absichert.
Häufige Fragen zur Gruppenunfallversicherung
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche greift bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten und zahlt vor allem Heilbehandlung und Renten. Die private Gruppendeckung gilt auch in der Freizeit und leistet in der Regel eine Kapitalzahlung bei Invalidität.
Wer wird versichert?
Möglich sind die gesamte Belegschaft, einzelne Gruppen wie Außendienst oder Führungskräfte oder namentlich benannte Personen. Bei Gruppen ohne namentliche Nennung entfällt die Meldung von Personalwechseln.
Wie wird das steuerlich behandelt?
Das hängt davon ab, wer bezugsberechtigt ist – der Betrieb oder der Beschäftigte. Daraus ergeben sich unterschiedliche Folgen für Lohnsteuer und Betriebsausgabenabzug. Diese Frage gehört vor Abschluss geklärt.
Sind Wegeunfälle doppelt versichert?
Beide Systeme können nebeneinander leisten; die private Unfallversicherung zahlt unabhängig von der gesetzlichen. Eine Anrechnung findet in der Regel nicht statt.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.