Gewerbliche Fahrradversicherung
Lastenräder im Lieferdienst, Diensträder für die Belegschaft, Flotten von Kurierbetrieben: Gewerblich genutzte Räder fallen aus den privaten Fahrradtarifen heraus, weil dort die private Nutzung vorausgesetzt wird. Gewerbliche Verträge decken Diebstahl, Beschädigung und je nach Ausgestaltung auch den Ausfall des Fahrzeugs im Betrieb.
Häufige Fragen zur gewerblichen Fahrradversicherung
Gilt ein privater Fahrradtarif auch bei gewerblicher Nutzung?
Private Bedingungen setzen private Nutzung voraus. Bei gewerblichem Einsatz – Lieferdienst, Kurierfahrten, Vermietung – entfällt der Schutz. Im Schadenfall wird die Nutzungsart genau geprüft.
Sind Diensträder der Mitarbeiter eingeschlossen?
Beim Dienstradleasing verlangt der Leasinggeber meist eine Vollkaskodeckung, die oft schon im Leasingpaket steckt. Prüfen Sie, ob Diebstahl außerhalb der Arbeitszeit und die private Nutzung mit eingeschlossen sind.
Was ist mit dem Akku und dem Zubehör?
Wechselakkus, Transportboxen und Anhänger machen bei Lastenrädern einen erheblichen Teil des Werts aus und müssen ausdrücklich mitversichert sein. Ohne Nennung sind sie im Zweifel nicht gedeckt.
Gibt es Auflagen zum Abstellen?
Regelmäßig ja: Schlossanforderungen, Abstellen in abgeschlossenen Räumen über Nacht, teils GPS-Ortung bei hochwertigen Rädern. Diese Auflagen sollten zum betrieblichen Ablauf passen, sonst sind sie im Alltag nicht einzuhalten.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.