Firmen-Kfz & Flottenversicherung
Ab einer bestimmten Zahl von Fahrzeugen – häufig drei bis fünf – lassen sich Firmenfahrzeuge in einem Rahmenvertrag zusammenfassen. Statt einzelner Schadenfreiheitsklassen wird der Beitrag dann über den Schadenverlauf der gesamten Flotte gesteuert. Das vereinfacht die Verwaltung erheblich: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Abrechnungstermin.
Häufige Fragen zur Flottenversicherung
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich das?
Die Aufnahmegrenzen der Anbieter beginnen meist bei drei bis fünf Fahrzeugen. Ob es sich rechnet, hängt weniger von der Zahl als vom bisherigen Schadenverlauf und vom Verwaltungsaufwand ab.
Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse?
Im Flottenvertrag wird der Beitrag über den Gesamtschadenverlauf gebildet; individuelle Klassen spielen dann keine Rolle mehr. Beim späteren Rückweg in Einzelverträge kann das nachteilig sein – ein Punkt, den man vorher bedenken sollte.
Sind Anhänger und Arbeitsmaschinen einzuschließen?
Ja, Anhänger, Auflieger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen lassen sich in den Rahmenvertrag aufnehmen. Für Baumaschinen gelten teils eigene Bedingungen.
Wie werden Fahrzeugwechsel gemeldet?
Über eine laufende Meldung an den Versicherer, oft monatlich oder quartalsweise. Neue Fahrzeuge sind ab Zugang vorläufig gedeckt, was den Ablauf beim Kauf deutlich vereinfacht.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.