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Firmenrechtsschutzversicherung

Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit mit Kunden, Lieferanten, Behörden – und vor allem im Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklagen gehören zu den häufigsten und teuersten Verfahren für Arbeitgeber.

Gut zu wissen: Als unabhängiger Versicherungsmakler bin ich an keinen Versicherer gebunden. Für die Firmenrechtsschutzversicherung vergleiche ich Tarife und – wichtiger noch – Bedingungen verschiedener Anbieter und empfehle Ihnen, was zu Ihrer Situation passt.
Aus der Praxis: Ein gekündigter Mitarbeiter reicht Kündigungsschutzklage ein. Besonderheit im Arbeitsrecht: Vor dem Arbeitsgericht trägt der Arbeitgeber seine Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst – unabhängig vom Ausgang. Genau diese Kosten fängt der Firmenrechtsschutz auf.

Häufige Fragen zum Firmenrechtsschutz

Welche Bereiche deckt ein Firmenrechtsschutz ab?

Kernstück ist fast immer der Arbeitsrechtsschutz, dazu kommen je nach Paket Steuer- und Sozialgerichtsverfahren, Straf-Rechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge und Immobilien-Bausteine für Betriebsräume.

Sind Streitigkeiten mit Kunden über offene Rechnungen versichert?

Das klassische Forderungseinzugs- und Vertragsrecht ist im gewerblichen Rechtsschutz nur eingeschränkt oder gegen Zuschlag versicherbar – hier ist Ehrlichkeit wichtiger als Verkaufsargumente. Was in Ihrem Fall abbildbar ist, kläre ich im Marktvergleich.

Gibt es Wartezeiten?

In den meisten Leistungsarten ja, üblich sind drei Monate. Der Abschluss sollte also nicht erst erfolgen, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet – ein schon entstandener Streit ist grundsätzlich nicht mehr versicherbar.

Lohnt sich das auch für kleine Betriebe?

Gerade dort: Schon eine einzige Kündigungsschutzklage kann Anwaltskosten im vierstelligen Bereich auslösen, die kleine Betriebe direkt treffen. Beitrag und Selbstbeteiligung lassen sich über die Bausteinwahl gut steuern.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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