D&O-Versicherung (Manager-Haftpflicht)
Geschäftsführer und Vorstände haften für Pflichtverletzungen persönlich – mit dem Privatvermögen. Das Gesetz verlangt von ihnen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; wer diese verletzt, haftet der Gesellschaft gegenüber auf Schadenersatz, bei mehreren Geschäftsführern gemeinsam (§ 43 GmbHG). Die D&O-Versicherung übernimmt solche Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Häufige Fragen zur D&O-Versicherung
Wer haftet in einer GmbH persönlich?
Die Geschäftsführung gegenüber der Gesellschaft, in bestimmten Fällen auch gegenüber Dritten und Sozialversicherungsträgern. Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführer in ihrer Organfunktion.
Lohnt sich das für kleine Unternehmen?
Auch dort werden Ansprüche gestellt, häufig durch einen Insolvenzverwalter oder streitende Gesellschafter. Die Frage ist weniger die Unternehmensgröße als das Risiko, im Ernstfall privat in Anspruch genommen zu werden.
Wer schließt den Vertrag ab?
Meist das Unternehmen zugunsten seiner Organe. Es gibt daneben persönliche Verträge, die der Geschäftsführer selbst hält – sinnvoll, wenn es zum Streit mit der Gesellschaft kommt und deren Vertrag gekündigt wird.
Sind Vorsatz und Geldstrafen gedeckt?
Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, Geldstrafen und Bußgelder in der Regel ebenfalls. Gedeckt sind die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche und die Abwehrkosten – letztere machen einen großen Teil des Werts aus.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.