Gewerbekunden · Versicherungssparte

Ertragsausfall- / Betriebsunterbrechungsversicherung

Nach einem Brand oder Wasserschaden ersetzt die Inhaltsversicherung die zerstörten Sachen. Was sie nicht ersetzt, ist der Gewinn, der in der Zeit bis zur Wiederaufnahme ausfällt – während Miete, Löhne und Zinsen weiterlaufen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt genau diesen fortlaufenden Aufwand und den entgangenen Betriebsgewinn.

Gut zu wissen: Die wichtigste Größe ist die Haftzeit: der Zeitraum, für den geleistet wird. Zwölf Monate klingen lang, sind aber knapp, wenn Wiederaufbau und Genehmigungen dazwischenkommen. Wir schätzen realistisch, wie lange Ihr Betrieb bis zur alten Leistungsfähigkeit brauchen würde.
Aus der Praxis: Ein Brand legt die Produktionshalle still. Die Maschinen sind versichert, aber die Lieferzeit für den Ersatz beträgt acht Monate, und die Halle muss zuvor wiederaufgebaut werden. In dieser Zeit laufen Personalkosten weiter, während Kunden zur Konkurrenz abwandern.

Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Üblicherweise aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten eines Jahres, abgeleitet aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei wachsenden Betrieben sollte die Summe regelmäßig angepasst werden, sonst droht Unterversicherung.

Was ist die Haftzeit?

Der maximale Zeitraum, für den nach dem Schaden geleistet wird, unabhängig davon, wie lange die Unterbrechung tatsächlich dauert. Übliche Vereinbarungen liegen bei zwölf bis vierundzwanzig Monaten; bei Spezialmaschinen mit langen Lieferzeiten ist mehr sinnvoll.

Sind Schäden bei Lieferanten mitversichert?

Nur über den Baustein Rückwirkungsschäden. Fällt ein wichtiger Zulieferer durch einen Brand aus und steht deshalb Ihre Produktion, ist das ohne diesen Einschluss kein Versicherungsfall.

Gilt der Schutz auch bei Stromausfall?

Der reine Ausfall der öffentlichen Versorgung ist meist ausgeschlossen. Es gibt dafür eigene Bausteine. Bei Betrieben mit Kühlung oder kontinuierlicher Fertigung sollte man diesen Punkt gezielt regeln.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

Beratung anfragen

← Alle Sparten für Gewerbekunden im Überblick

Fragen zu Ihrer Absicherung? Lassen Sie uns sprechen.

Termin vereinbaren