Ertragsausfall- / Betriebsunterbrechungsversicherung
Nach einem Brand oder Wasserschaden ersetzt die Inhaltsversicherung die zerstörten Sachen. Was sie nicht ersetzt, ist der Gewinn, der in der Zeit bis zur Wiederaufnahme ausfällt – während Miete, Löhne und Zinsen weiterlaufen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt genau diesen fortlaufenden Aufwand und den entgangenen Betriebsgewinn.
Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Üblicherweise aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten eines Jahres, abgeleitet aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei wachsenden Betrieben sollte die Summe regelmäßig angepasst werden, sonst droht Unterversicherung.
Was ist die Haftzeit?
Der maximale Zeitraum, für den nach dem Schaden geleistet wird, unabhängig davon, wie lange die Unterbrechung tatsächlich dauert. Übliche Vereinbarungen liegen bei zwölf bis vierundzwanzig Monaten; bei Spezialmaschinen mit langen Lieferzeiten ist mehr sinnvoll.
Sind Schäden bei Lieferanten mitversichert?
Nur über den Baustein Rückwirkungsschäden. Fällt ein wichtiger Zulieferer durch einen Brand aus und steht deshalb Ihre Produktion, ist das ohne diesen Einschluss kein Versicherungsfall.
Gilt der Schutz auch bei Stromausfall?
Der reine Ausfall der öffentlichen Versorgung ist meist ausgeschlossen. Es gibt dafür eigene Bausteine. Bei Betrieben mit Kühlung oder kontinuierlicher Fertigung sollte man diesen Punkt gezielt regeln.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.