Gewerbekunden · Versicherungssparte

Betriebshaftpflichtversicherung

Der Grundschutz jedes Betriebs: Sie zahlt Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, die Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte Dritten zufügen – und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Für viele Branchen faktisch unverzichtbar, teils Voraussetzung für Aufträge.

Gut zu wissen: Als unabhängiger Versicherungsmakler bin ich an keinen Versicherer gebunden. Für die Betriebshaftpflichtversicherung vergleiche ich Tarife und – wichtiger noch – Bedingungen verschiedener Anbieter und empfehle Ihnen, was zu Ihrer Situation passt.
Aus der Praxis: Bei Montagearbeiten beschädigt ein Mitarbeiter die Wasserleitung des Kunden – das Wasser durchfeuchtet Wände und Boden. Solche Personen- und Sachschäden beim Kunden sind der Kern der Betriebshaftpflicht; sie prüft die Haftungsfrage, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Nur für einzelne Berufsgruppen ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Faktisch kommt aber kaum ein Betrieb ohne sie aus – viele Auftraggeber und Generalunternehmer verlangen den Nachweis, bevor sie überhaupt beauftragen.

Was deckt die Betriebshaftpflicht nicht?

Schäden am eigenen Betriebseigentum (dafür ist die Inhaltsversicherung zuständig), reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler (Vermögensschadenhaftpflicht) und Nacherfüllung – also das Nachbessern der eigenen mangelhaften Arbeit. Die Abgrenzung zeige ich Ihnen an konkreten Beispielen aus Ihrem Gewerk.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Üblich sind heute 3 bis 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden – Personenschäden treiben die Summen: Behandlung, Verdienstausfall und lebenslange Rente können Millionenhöhe erreichen. Die passende Summe hängt vom Risiko Ihres Betriebs ab.

Sind meine Mitarbeiter mitversichert?

Ja – alle Mitarbeiter sind für Schäden, die sie Dritten in Ausübung ihrer Tätigkeit zufügen, mitversichert. Wichtig ist, dass Betriebsbeschreibung und Tätigkeiten im Vertrag vollständig sind: Was dort nicht steht, ist im Zweifel nicht gedeckt.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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