Gewerbekunden · Versicherungssparte

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung stellt der Arbeitgeber seiner Belegschaft private Zusatzleistungen zur Verfügung – Zahnersatz, Vorsorge, Sehhilfen, schnellere Facharzttermine oder ein Budget zur freien Verwendung. Der Abschluss erfolgt als Gruppenvertrag, meist ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten für die Mitarbeitenden.

Gut zu wissen: Der Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung liegt darin, dass die Leistung sichtbar ankommt und für den Einzelnen privat kaum erreichbar wäre – etwa bei Vorerkrankungen. Wie die Beiträge steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden, hängt von der Ausgestaltung ab und gehört vor der Einführung mit Ihrer Steuerberatung geklärt.
Aus der Praxis: Ein Betrieb mit dreißig Beschäftigten führt ein jährliches Gesundheitsbudget ein. Genutzt wird es vor allem für Brillen und Zahnreinigung – Leistungen, die die gesetzliche Kasse nicht oder nur teilweise trägt. Der Effekt auf die Bindung der Belegschaft ist größer als bei einer vergleichbaren Einmalzahlung.

Häufige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

In Gruppenverträgen ab einer bestimmten Teilnehmerzahl in der Regel nicht. Das ist der wesentliche Vorteil: Auch Beschäftigte mit Vorerkrankungen erhalten Zugang zu Leistungen, die sie privat nicht bekämen.

Wie wird das steuerlich behandelt?

Je nach Ausgestaltung unterschiedlich, mit entsprechenden Folgen für Lohnsteuer und Sozialabgaben. Das ist keine Frage, die ich als Versicherungsmakler für Sie entscheiden darf – stimmen Sie die konkrete Gestaltung bitte mit Ihrer Steuerberatung ab, ich liefere die Vertragsdaten dafür zu.

Können auch Familienangehörige einbezogen werden?

Manche Anbieter ermöglichen den Einschluss von Ehepartnern und Kindern, oft gegen Eigenbeteiligung. Das erhöht den wahrgenommenen Wert deutlich, ist aber nicht überall vorgesehen.

Was passiert beim Ausscheiden aus dem Betrieb?

Häufig besteht ein Recht zur privaten Fortführung, teils ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob und zu welchen Bedingungen, steht im Gruppenvertrag und sollte den Mitarbeitenden bekannt sein.

So läuft die Beratung

  1. Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
  3. Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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