Autoinhaltsversicherung (Werkverkehr)
Werkzeug, Messgeräte und Material im Firmenfahrzeug sind über die Kaskoversicherung nicht gedeckt – die versichert das Fahrzeug, nicht die Ladung. Auch die Inhaltsversicherung des Betriebs endet in der Regel am Betriebsgrundstück. Genau dazwischen liegt die Autoinhaltsversicherung: Sie deckt die mitgeführte Ausrüstung gegen Diebstahl, Einbruch und Beschädigung.
Häufige Fragen zur Autoinhaltsversicherung
Ist mein Werkzeug über die Teilkasko versichert?
Nein. Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug selbst, einschließlich fest eingebauter Teile. Lose mitgeführte Gegenstände sind ausdrücklich ausgeschlossen – das überrascht viele erst im Schadenfall.
Welche Auflagen gibt es beim Abstellen?
Üblich sind Vorgaben zur Sicherung: verschlossenes Fahrzeug, teils Alarmanlage, oft Einschränkungen für die Nachtzeit oder das Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen. Werden sie nicht eingehalten, wird die Leistung gekürzt oder verweigert.
Ist Kundeneigentum mitversichert?
Nicht automatisch. Wenn Sie Geräte zur Reparatur abholen oder Material des Kunden transportieren, brauchen Sie einen Einschluss für fremdes Eigentum. Das ist bei Servicebetrieben ein wesentlicher Punkt.
Wird zum Neuwert oder Zeitwert ersetzt?
Beides ist möglich und macht bei älterem Werkzeug einen großen Unterschied. Bei Maschinen, die man sofort ersetzen muss, um arbeitsfähig zu bleiben, ist die Neuwertdeckung meist die sinnvollere Wahl.
So läuft die Beratung
- Kontakt aufnehmen: Termin buchen, anrufen oder per WhatsApp schreiben – das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
- Bedarf klären: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang diese Absicherung für Sie sinnvoll ist – bestehende Verträge schaue ich mir dabei gern mit an.
- Marktvergleich & Betreuung: Sie erhalten eine verständliche Empfehlung – und mich dauerhaft als persönlichen Ansprechpartner, auch im Schadensfall.